Dialyse-Behandlung im Urlaub

Benötigen Sie als Kunde der Audi BKK eine Dialyse-Behandlung im Urlaub, beachten Sie hierfür bitte das folgende Verfahren. Hiermit stellen Sie sicher, dass Sie in einer Vertragseinrichtung behandelt werden und die dortigen Vertragssätze im Rahmen der Leistungsaushilfe unmittelbar mit der Audi BKK abgerechnet werden können.

Im Detail

Setzen Sie sich bitte ggf. mit der Dialyseeinrichtung am oder in der Nähe Ihres Urlaubsortes in Verbindung und klären Sie ab, ob es sich dabei um eine Vertragseinrichtung des örtlichen Sozialversicherungsträgers handelt. Informationen darüber, welche Vertragseinrichtungen zur Verfügung stehen, erhalten Sie u.a. über die Krankenversicherung in Ihrem Urlaubsland. Anschriften und Adressen finden Sie hier oder in den Informationsbroschüren für die EU- und EWR-Länder.

Vergewissern Sie sich ferner, dass eine Anspruchsbescheinigung Ihrer deutschen Krankenkasse (z.B. Europäische Krankenversicherungskarte im EU/EWR-Bereich oder Berechtigungsschein / Urlaubskrankenschein des jeweiligen Abkommenstaats, z.B. Tunesien) akzeptiert wird und somit die Kosten unmittelbar über den örtlichen Krankenversicherungsträger mit der Audi BKK abrechnet werden. Erkundigen Sie sich außerdem, ob die Dialyseeinrichtung Ihnen zu den von Ihnen gewünschten Terminen einen Dialyseplatz zur Verfügung stellen kann.

Inanspruchnahme

Sollte keine Vertragseinrichtung in der Nähe ihres Urlaubsortes zur Verfügung stehen, klären Sie bitte vor Ihrer Abreise mit dem Service-Center der Audi BKK die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für die Übernahme von Kosten in einer außervertraglichen Einrichtung.

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