Hebammenrufbereitschaft

Junge Eltern erleben eine aufregende Zeit vor der Geburt ihres Kindes. Gerade in den letzten Wochen der Schwangerschaft ist es von Vorteil, eine erfahrene Hebamme zur Seite zu haben, die einen bis zur Geburt begleitet. Möchten Sie von einer freiberuflich tätigen Hebamme Ihrer Wahl betreut werden? Wir von der Audi BKK unterstützen Sie dabei und übernehmen im Rahmen von GesundheitExtra einen Teil der Kosten. Sichern Sie sich die Extraleistung Ihrer Krankenkasse für die Hebammenrufbereitschaft in der wichtigen Phase vor der Geburt.

Auf einen Blick

  • Extraleistung Ihrer Audi BKK über den gesetzlichen Katalog hinaus
  • Kostenübernahme im Rahmen von GesundheitExtra
  • Rufbereitschaft durch freiberuflich tätige Hebamme zwischen der 37. und 42. Schwangerschaftswoche
  • bei stationären Geburten in Krankenhäusern (Beleghebamme) sowie Geburtshäusern

FAQ – Häufige Fragen zur Leistung Hebammenrufbereitschaft

Was versteht man unter der Hebammenrufbereitschaft?

Vor der Geburt des Kindes – vor allem wenn es das erste Baby ist – müssen junge Eltern eine Menge lernen und sich mit ihrer neuen Aufgabe vertraut machen. Freiberuflich tätige Hebammen helfen der Frau und werdenden Mutter dabei. Sie bietet ihr in den letzten Wochen der Schwangerschaft eine 24-Stunden-Rufbereitschaft an. Das heißt, in den wichtigen Wochen vor der Entbindung kann sich die Frau ganz nach Bedarf Tag und Nacht auf die persönliche Betreuung durch ihre Hebamme verlassen. So kann sich die Schwangere in Ruhe auf die Phase nach der Geburt mit ihren vielfältigen Herausforderungen vorbereiten. Die Hebamme macht sie als einfühlsame und vertrauensvolle Expertin mit den Bedürfnissen des Kindes nach der Geburt vertraut. Sie hat für alle Fragen der werdenden Mutter ein offenes Ohr. So übernimmt die Hebamme als enge Bezugsperson der Frau auch eine psychologisch sehr wichtige Funktion in der letzten Phase der Schwangerschaft.

Wann sollte ich mit der Suche nach einer Hebamme beginnen?

Sie haben sich über die Vorteile der Hebammenrufbereitschaft informiert und möchten nun eine freiberufliche tätige und zugelassene Hebamme finden? Dann ist es am besten, wenn Sie so früh wie möglich in der Schwangerschaft mit der Suche beginnen. So haben Sie bis zur Geburt Ihres Kindes ausreichend Zeit, sich kennenzulernen und zu einem vertrauensvollen Team zu werden. Bei der Suche nach einer freiberuflich arbeitenden Hebamme hilft Ihnen bestimmt gerne der Arzt oder die Ärztin Ihres Vertrauens. Aber es gibt auch verschiedene Online-Plattformen im Netz, bei denen Sie fündig werden können. Unser Tipp: Die Hebammenliste des GKV-Spitzenverbands ermöglicht Ihnen eine unkomplizierte Suche nach einer freiberuflich tätigen Hebamme.

Hier geht es zur Hebammenliste des GKV-Spitzenverbands.

Wie unterstützt mich die Audi BKK bei der Hebammenrufbereitschaft?

Sie haben eine freiberuflich tätige zugelassene bzw. berechtigte Hebamme gefunden? Im nächsten Schritt wird die Hebamme Ihres Vertrauens dann eine Rufbereitschaft für die Wochen vor der Geburt mit Ihnen vereinbaren, damit sie in dieser Phase Ihrer Schwangerschaft Tag und Nacht für Sie abrufbereit ist. Als starke Krankenkasse an Ihrer Seite begrüßen wir die Unterstützung durch eine Hebamme. Wir übernehmen einen Teil der Kosten für ihre Rufbereitschaft zwischen der 37. und 42. Schwangerschaftswoche. Sichern Sie sich den attraktiven Zuschuss Ihrer Audi BKK im Rahmen von GesundheitExtra.

Nähere Informationen zur Teilnahme an GesundheitExtra erhalten Sie hier.

Wie bekomme ich den Zuschuss der Audi BKK?

Für die Rufbereitschaft in den letzten Wochen der Schwangerschaft bis zur Geburt erhalten Sie von der Hebamme eine Rechnung. Damit wir Ihnen den Betrag im Rahmen von GesundheitExtra erstatten können, benötigen wir das Original der Rechnung Ihrer Hebamme. Sie können GesundheitExtra ab dem 1. Januar eines Kalenderjahres (frühestens jedoch ab Versicherungsbeginn) in Anspruch nehmen. Bitte reichen Sie Ihre Nachweise dann spätestens zum 31. März des Folgejahres nach. Sie möchten sich den lästigen Papierweg sparen? Gerne! Ganz einfach und bequem können Sie uns Ihre Rechnungen und Unterlagen auch digital über die Audi BKK Service-App übermitteln. Wir erstatten Ihnen dann den Betrag für die Hebammenrufbereitschaft bis zur Höchstgrenze auf Ihr angegebenes Konto.

Zur Audi BKK Service-App geht es hier.

Wichtiger Hinweis: Nutzen Sie den Wahltarif Prämienzahlung Ihrer Audi BKK? Dann bedenken Sie bitte, dass bei Erstattungen über GesundheitExtra keine Auszahlung der Prämie aus dem Wahltarif erfolgen kann.

Sie haben Fragen zur Hebammenrufbereitschaft oder GesundheitExtra? Weitere Informationen erhalten Sie im Service-Center Ihrer Audi BKK. Hier geht es zum Service-Center.

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