Sie brauchen einen Rollstuhl, eine Gehhilfe oder ein Hörgerät? Egal ob Hilfsmittel für den Alltag, oder eine spezielle Therapie: sie unterstützen allesamt ein aktives, eigenständiges Leben von Menschen mit dauerhaften oder vorübergehenden körperlichen Einschränkungen. Die Audi BKK versorgt Sie individuell mit den medizinisch notwendigen Hilfsmitteln.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Die Audi BKK versorgt Sie individuell mit den medizinisch notwendigen Hilfsmitteln. Hier finden Sie alle Details zur Hilfsmittelversorgung.
Sollten Sie ein Hilfsmittel benötigen, so besprechen Sie dies mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Sofern von dort die medizinische Notwendigkeit festgestellt wird, erhalten Sie für dieses Hilfsmittel ein Rezept.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Wahl des für Sie passenden Vertragspartners auch persönlich weiter und übernehmen die Übermittlung Ihres Rezepts. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu unseren Fachexperten auf und senden das Rezept an folgende Adresse:
Audi BKK
Postfach 10 01 60
85001 Ingolstadt
Die Vertragspartner der Audi BKK haben sich dazu verpflichtet, Ihnen nur solche Produkte zur Verfügung zu stellen, die die Qualitätsanforderungen des vom GKV-Spitzenverband erstellten Hilfsmittelverzeichnisses erfüllen. Derartige Produkte werden vor der Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis einer umfangreichen medizinisch-technischen Prüfung unterzogen.
Unser Vertragspartner liefert grundsätzlich Ihnen das Hilfsmittel kostenfrei und persönlich an Ihren Wohn- bzw. üblichen Aufenthaltsort. Nach Ende der Versorgung erfolgt die Rückholung ebenfalls kostenfrei durch unseren Vertragspartner.
Eine Lieferung über den Postweg ist im Einzelfall möglich, wenn keine Einweisung von medizinischem Fachpersonal zu erfolgen hat.
Unser Vertragspartner ermittelt zunächst Ihren individuellen Versorgungsbedarf in einem (telefonischen) Beratungsgespräch. Bei der Auswahlentscheidung des für Sie geeigneten Hilfsmittels soll Ihren Wünschen entsprochen werden, sofern diese das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und keine fachlichen oder medizinischen Gründe dagegen sprechen.
Sofern Sie mindestens 18 Jahre alt und nicht zuzahlungsbefreit sind, sind im Rahmen der Versorgung mit einem Hilfsmittel lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10% der Kassenleistung, mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € zu entrichten. Wenn es sich um zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel handelt, beträgt die Zuzahlung monatlich 10% der Kassenleistung und höchstens 10,00 € je Monat. Die Zuzahlung wird Ihnen von unserem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
Sollte Ihr Hilfsmittel defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Leistungserbringer. Dieser wird umgehend einen Termin zur Reparatur mit Ihnen vereinbaren.
Wenn Sie Fragen zum Hilfsmittel selbst haben, kontaktieren Sie bitte direkt Ihren Lieferanten. Die Daten können Sie dem Lieferschein entnehmen.
Im Falle von medizinischen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
Bei allgemeinen Fragen zur Hilfsmittelversorgung und Problemen in der Beratung und Lieferung können Sie sich gerne an die Fachexperten der Audi BKK wenden.
Ihre Audi BKK ist Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr für Sie da.
+49 7132 9994 505
Der Weg zu Ihrem Hilfsmittel
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