Kieferorthopädische Behandlung

Schief erscheinende Zähne gibt es in fast jedem Gebiss. Doch was bei dem einen lediglich eine ästhetische Frage ist, stellt bei anderen wiederum eine ernsthafte Gefährdung der Zahngesundheit dar. Ihr Kind benötigt eine Zahnspange oder andere Leistung der Kieferorthopädie? Oder Sie selbst möchten sich in Behandlung begeben? Die Audi BKK übernimmt die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, wenn Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt sind. Informieren Sie sich hier zu Leistungen und Ansprüchen rund um Zahnspange und Co.

Auf einen Blick

  • Kostenübernahme, wenn eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt
  • Kostenübernahme zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr
  • Kostenübernahme in zwei Schritten: 80 Prozent sofort, 20 Prozent bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung

Im Detail

Behandlungen bei Kiefer- und Zahnfehlstellungen sind oft langwierig. Anspruch auf eine kieferorthopädische Versorgung haben Versicherte, wenn eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Dieser Befund muss eine Einstufung in die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) rechtfertigen. Ein Anspruch auf Kieferorthopädische Behandlung besteht nur bei KIG 3-5.

Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)

Die KIG sind grundsätzlich in fünf Grade eingeteilt. Die Grade eins und zwei umfassen geringgradig bis mäßig ausgeprägte Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien. Zu deren Korrektur ist aus ästhetischen Gründen zu raten, es besteht jedoch keine dringliche Behandlungsbedürftigkeit. Die Grade drei bis fünf der KIG enthalten ausgeprägte Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien, deren Korrektur aus medizinischen Gründen notwendig bzw. dringend erforderlich ist.

Die Audi BKK übernimmt grundsätzlich 100 Prozent der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Die Kostenübernahme erfolgt in zwei Schritten:

  • Während der Behandlungszeit übernehmen wir 80 Prozent der Behandlungskosten. Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte. Die restlichen 20 Prozent werden zunächst vom Versicherten selbst als Eigenanteil getragen.
  • Nach einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung erstatten wir den von Ihnen übernommenen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent ohne Abzüge. Der erfolgreiche Abschluss muss vom behandelnden Kieferorthopäden bescheinigt werden.

Befinden sich mehrere Kinder gleichzeitig in Behandlung, verringert sich Ihr Eigenanteil für das zweite und jedes weitere Kind auf 10 Prozent. In diesem Fall übernimmt die Audi BKK bereits 90 Prozent der Kosten für die Zeit während der Behandlung. Nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstatten wir Ihnen den Eigenanteil von 10 Prozent ohne weitere Abzüge.

Kieferorthopädische Behandlung ab dem 18. Lebensjahr

Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Kostenübernahme nur bei besonders schweren Kieferanomalien möglich, die sich nur durch kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen erfolgreich korrigieren lassen.
Nur bei wenigen Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien (zum Beispiel bei ausgeprägter Progenie oder skelettal offenem Biss) kann wegen eines ungünstigen skelettalen Wachstums keine kieferorthopädische Therapie im Kindesalter erfolgen. In diesen Fällen ist eine Behandlung erst nach Abschluss des Wachstums möglich.

Inanspruchnahme

Der Antrag auf Kostenübernahme ist im Vorfeld von der Audi BKK zu genehmigen.

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