Zahnvorsorge

Ob beim Lachen, Sprechen oder Essen – unsere Zähne sind immer dabei.
Sie unterstützen uns bei den wichtigsten Dingen des Lebens und verdienen daher unsere besondere Fürsorge. Nicht ohne Grund gehört der Großteil der zahnärztlichen Behandlung zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein wichtiger Baustein für Ihre Lebensqualität – wir unterstützen Sie gern.

Auf einen Blick

  • Übernahme sämtlicher Behandlungen mit allen anerkannten und zugelassenen modernen Behandlungs- und Heilmethoden
  • Freie Zahnarztwahl unter den Vertragsärzten der gesetzlichen Krankenkassen
  • Weitere Leistungen als Privatleistung nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Patient und Leistungserbringer ohne Bezuschussung der Audi BKK

Im Detail

Die Audi BKK übernimmt die Kosten für sämtliche Behandlungen mit allen anerkannten und zugelassenen modernen Behandlungs- und Heilmethoden für Mitglieder und deren mitversicherte Familienangehörige. Natürlich können Sie Ihren Zahnarzt frei wählen. Einzige Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Zahnarzt um einen Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen handelt. Dies ist jedoch bei der Mehrheit der niedergelassenen Zahnärzte der Fall.

Zum gesetzlichen Leistungsumfang der zahnärztlichen Behandlung gehören unter anderem:

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Erwachsene sollten sich halbjährlich vom Zahnarzt untersuchen lassen. Jede durchgeführte Vorsorgeuntersuchung wird im Bonusheft vom Zahnarzt bescheinigt. Das Bonusheft erhalten Sie direkt von Ihrem Zahnarzt.

Auch wenn Sie eine sogenannte Totalprothese tragen, sollten Sie regelmäßig Ihren Zahnarzt aufsuchen. So können beispielsweise Erkrankungen der Mundschleimhaut möglichst frühzeitig erkannt werden.

Übrigens: Wenn Sie Ihre Zähne regelmäßig kontrollieren lassen, erhöhen Sie damit Ihren Zuschuss zum Zahnersatz.

Vollnarkose bei zahnärztlicher Behandlung

Wir übernehmen auch die Kosten für Narkosen bei zahnärztlichen und/oder mund-, kiefer- bzw. gesichtschirurgischen Eingriffen in folgenden Fällen:

  • bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, sofern wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit und/oder durch den Eingriff bedingt eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist
  • bei Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit (Phobie; Diagnosestellung eines psychiatrisch-neurologischen Facharztes nötig) bei geistiger Behinderung und/oder schwerer Dyskinesie
  • bei operativen Eingriffen, bei denen eine Behandlung in Lokalanästhesie nicht möglich ist
  • bei Vorliegen von Kontraindikationen gegen die Durchführung eines Eingriffs in Lokalanästhesien oder Analgosedierung

In allen Fällen ist die Diagnosestellung von Ihrem/Ihrer behandelnden Zahnarzt bzw. Zahnärztin anzugeben, Ihr/Ihre Zahnarzt/-in entscheidet über die medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. Bei begründetem Vorliegen einer der genannten Voraussetzungen kann die Vollnarkose über die Versichertenkarte abgerechnet werden.

Eine Direkterstattung eventuell entstehender Kosten durch die Audi BKK ist nicht möglich.

Besonderheit Audi BKK
Im Rahmen von GesundheitExtra besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme für folgende Leistungen. Voraussetzungen und alle weiteren Informationen finden Sie hier.

•  Fissurenversiegelung der kariesfreien Prämolaren
•  zweite Zahnsteinentfernung innerhalb eines Kalenderjahres
•  Bakterientest bei anstehender Parodontosebehandlung
•  Test zum Ausschluss von Metallallergien ohne Vorliegen anamnestischer oder klinischer Hinweise
•  Kariesinfiltration
•  professionelle Zahnreinigung

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für einige dieser Leistungen selbst getragen werden müssen.

Inanspruchnahme

Bei Ihrem Zahnarztbesuch legen Sie einfach Ihre Gesundheitskarte vor. Eine Zuzahlung für vertragszahnärztliche Behandlungen fällt nicht an.

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