Unterstützung beim
Zahnersatz

Ob Kronen, Brücken oder Prothesen – es gibt viele Methoden, einen fehlenden natürlichen Zahn zu ersetzen. Bei den Kosten für den Zahnersatz lassen wir Sie selbstverständlich nicht allein. Nutzen Sie unseren Festzuschuss, der 60 Prozent der zahnärztlichen und zahntechnischen Kosten abdeckt. Bei regelmäßiger Zahnvorsorge erhöhen wir den Zuschuss zum Zahnersatz sogar auf bis zu 75 Prozent.

Auf einen Blick

  • Festzuschuss zum Zahnersatz (60 Prozent der jeweiligen Regelversorgung, je nach Befund)
  • höherer Zuschuss bei regelmäßiger Zahnvorsorge (Bonusheft) – bis zu 75 Prozent
  • spezielle Härtefallregelung bei niedrigem Einkommen – Kostenübernahme von bis zu 100 Prozent

Zahnersatz: So profitieren Sie vom Festzuschuss

Ob Brücke, Krone oder Prothese: Zahnersatz-Kosten variieren je nach dem Heil- und Kostenplan, den Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin ausstellt. Jedem Befund ist eine genau definierte Regelversorgung zugeordnet. Das bedeutet: Versicherte erhalten einen sogenannten befundorientierten Festzuschuss ihrer Krankenkasse in Höhe von 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Für alle, die ihr Bonusheft fleißig gepflegt haben, erhöht sich der Zuschuss: Wenn Sie für die zurückliegenden fünf Jahre eine regelmäßige Vorsorge nachweisen können, beträgt der Festzuschuss schon 70 Prozent – und steigt sogar auf 75 Prozent, wenn Sie für zehn aufeinanderfolgende Jahre die zahnärztliche Vorsorge für Ihr Zähne nachweisen können.

Bitte beachten Sie: Seit dem 1. Juli 2022 erfolgt die Beantragung Ihrer geplanten Behandlung digital. Das heißt, Ihre zahnärztliche Praxis übermittelt den Heil- und Kostenplan direkt an die Krankenkasse.
Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt erhält dann von uns zügig eine Rückmeldung über die Höhe des Zuschusses. Sie erhalten die Information per Post.

Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, vor einer größeren Zahnersatz-Behandlung die Kosten zu vergleichen. Über das Onlineportal unseres Partners „MediKompass“ können Sie kostenfrei und einfach Zahnarztpreise vergleichen.
 

Zu „MediKompass“

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Zahnersatz

Welche Zahnersatz Arten und Materialien gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man folgende Formen und Materialien bei Zahnersatz:

Zahnersatz-Formen

  • Herausnehmbarer Zahnersatz (alles, was nicht im Kiefer verankert oder fest mit anderen Zähnen verbunden ist): Dazu gehören Vollprothesen und Teilprothesen.
  • Festsitzender Zahnersatz: Dazu gehören Kronen, Brücken und Suprakonstruktionen (Zahnersatzteile und Aufbauten, die auf Zahnimplantaten befestigt werden).
  • Kombinierter Zahnersatz (mit festsitzendem und herausnehmbarem Teil): Dazu zählen Geschiebe-, Steg-, Teleskop- und Druckknopfprothesen.

Die häufigsten Zahnersatz-Materialien:

  • Metalle (z. B. Gold, Titan, Amalgam, Palladium)
  • Keramik (vor allem eingesetzt bei Kronen und Implantaten)
  • Kunststoffe (kostengünstige Alternative zu Metallen und Keramik)
Wie viel zahlt die Krankenkasse zum Zahnersatz?

Eine Kurzübersicht unserer Festzuschüsse zum Zahnersatz (ohne Härtefallregelung):

  • Ohne Bonus: 60 %
  • Mit Bonus für 5 Jahre: 70 %
  • Mit Bonus für 10 Jahre: 75 %

Schauen Sie auch in unsere Abrechnungshilfe für die Festzuschüsse zum Zahnersatz.

Wo bekomme ich ein Bonusheft?

Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert. Das macht sich dann bemerkbar, wenn Zahnersatz - eine Krone, eine Brücke oder herausnehmbare Prothese - notwendig wird. Wer sorgfältige Mundhygiene betreibt und sich regelmäßig vom Zahnarzt und seinem Team im Rahmen der Individualprophylaxe betreuen lässt - für den ist Zahnersatz vielleicht nie ein Thema.

Nach der Rechtslage bekommt die Patientin oder der Patient mit - regelmäßig geführtem - Bonusheft von der Audi BKK einen höheren Zuschuss. Nur gelegentliches Kontrollieren reicht aber nicht. Erst wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz, und zwar von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Audi BKK auf 75 Prozent erhöht.

Steht ein Zahnarztwechsel an, verliert das Bonusheft natürlich nicht seine Gültigkeit. Die neue Zahnarztpraxis kann die notwendigen Einträge fortsetzen oder sie stellt dem neuen Patienten ein weiteres Bonusheft aus. In diesem Fall darf das „alte" Bonusheft nicht in den Papierkorb wandern. Es ist zusammen mit dem 2. Heft bei einer vorgesehenen prothetischen Behandlung der Audi BKK vorzulegen.

Sollte einmal das Bonusheft verlegt werden oder ein neues benötigt werden, hilft hier die Zahnarztpraxis gerne weiter und gibt ein neues Bonusheft aus.

Was bedeutet Regelversorgung beim Zahnersatz?

Die Versorgung mit Zahnersatz erfolgt über ein Festzuschusssystem. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Ihnen einen Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden Kosten. Im Regelfall sind das 60 Prozent für die sogenannte Regelversorgung.

Die Regelversorgung hat sich an zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen zu orientieren, die zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen bei einem Befund nach dem allgemeinen Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse gehören.

Muss ich den Festzuschuss zum Zahnersatz beantragen?

Nein, in der Regel übermittelt Ihre zahnärztliche Praxis den Heil- und Kostenplan für die geplante Behandlung direkt digital an uns. Wir informieren die Praxis dann zügig über die Höhe unseres Zuschusses und informieren Sie selbstverständlich auch.

Ich benötige ein Implantat. Was zahlt die Audi BKK?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen den sogenannten "befundorientierten Festzuschuss" zum Zahnersatz – unabhängig davon, ob Sie sich für die Regelversorgung oder für eine Suprakonstruktion, also den Zahnersatz durch ein Implantat entscheiden. Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die im Kieferknochen verankert werden. Auf diesen werden Kronen oder Brücken befestigt.

Wichtig: Die Kosten für zahnärztliche Implantate dürfen von den Krankenkassen nur in besonderen Ausnahmeindikationen übernommen werden.

Was zahlt die Audi BKK für eine Brücke oder Prothese?

Bei Kronen, Brücken und Prothesen zahlt die Audi BKK einen Festzuschuss, der sich am Zahnbefund orientiert.

Wie bekomme ich einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz? Gibt es eine Härtefallregelung?

Bei Vorliegen einer unzumutbaren Belastung, also wenn Ihre Einnahmen zum Lebensunterhalt bestimmte Grenzen unterschreiten, können wir Ihren Zahnersatz zu 100 Prozent bezuschussen.

Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn:

  • Ihre Einnahmen zum Lebensunterhalt in 2024 1.414,00 Euro (für Alleinstehende), 1.944,25 Euro (mit einem Angehörigen), 2.297,75 Euro (mit zwei Angehörigen) und zuzüglich 353,50 Euro (für jeden weiteren Angehörigen) nicht übersteigen
  • Sie Arbeitslosenhilfe, Ausbildungsförderung, laufende Einnahmen zum Lebensunterhalt bzw. Kriegsopferfürsorge erhalten oder
  • die Kosten des Heimaufenthaltes von einem Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden

Überschreiten Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen nur geringfügig die oben genannten Grenzen?  Keine Sorge: Wir finden eine Lösung, damit Ihr Eigenanteil nicht zu hoch wird. Die Einzelheiten erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Wenden Sie sich an Ihr nächstgelegenes Service-Center.

Was passiert, wenn ich eine aufwändigere Versorgung wähle?

Keine Sorge, der Festzuschuss geht Ihnen nicht verloren, wenn Sie über die Regelversorgung hinaus zusätzliche Elemente wie Brückenglieder, Verankerungs- bzw. Verbindungselemente usw. in Anspruch nehmen (sogenannte „gleichartige Versorgung“). Auch bei der sogenannten „andersartigen Versorgung“ bleibt Ihnen der Festzuschuss erhalten. Diese liegt zum Beispiel dann vor, wenn nach dem vorliegenden Befund herausnehmbarer Zahnersatz vorgesehen ist, jedoch festsitzender Zahnersatz geplant und angefertigt wird.

Was über die Regelversorgung hinausgeht, rechnet Ihre Zahnarztpraxis direkt mit Ihnen ab. Die Audi BKK erstattet Ihnen dann im Nachgang den Festzuschuss.

Unser Tipp: Die Praxis sollte geplante Mehrleistungen immer genau begründen und vorher schriftlich mit Ihnen vereinbaren. Lassen Sie sich bitte ausführlich beraten, wie hoch Ihr Eigenanteil am Ende ist, damit der Kostenplan nicht Ihr Budget sprengt.

Ich möchte Behandlungspreise vergleichen, wie geht das?

Wir helfen Ihnen gerne, damit Sie beim Zahnersatz Geld sparen. Tatsächlich haben Zahnärzte und Zahnärztinnen bei der Festsetzung von Preisen einen gewissen Spielraum. Daher empfehlen wir Ihnen, vor einer größeren Behandlung die Kosten zu vergleichen. Versicherte der Audi BKK können Behandlungspreise kostenlos über das Online-Portal unseres Partners „MediKompass“ vergleichen.
 
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