Ob Kronen, Brücken oder Prothesen – es gibt viele Methoden, einen fehlenden natürlichen Zahn zu ersetzen. Bei den Kosten für den Zahnersatz lassen wir Sie selbstverständlich nicht allein. Nutzen Sie unseren Festzuschuss, der 60 Prozent der zahnärztlichen und zahntechnischen Kosten abdeckt. Bei regelmäßiger Zahnvorsorge erhöhen wir den Zuschuss zum Zahnersatz sogar auf bis zu 75 Prozent.
Zahnersatz: So profitieren Sie vom Festzuschuss
Ob Brücke, Krone oder Prothese: Zahnersatz-Kosten variieren je nach dem Heil- und Kostenplan, den Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin ausstellt. Jedem Befund ist eine genau definierte Regelversorgung zugeordnet. Das bedeutet: Versicherte erhalten einen sogenannten befundorientierten Festzuschuss ihrer Krankenkasse in Höhe von 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Für alle, die ihr Bonusheft fleißig gepflegt haben, erhöht sich der Zuschuss: Wenn Sie für die zurückliegenden fünf Jahre eine regelmäßige Vorsorge nachweisen können, beträgt der Festzuschuss schon 70 Prozent – und steigt sogar auf 75 Prozent, wenn Sie für zehn aufeinanderfolgende Jahre die zahnärztliche Vorsorge für Ihr Zähne nachweisen können.
Bitte beachten Sie: Seit dem 1. Juli 2022 erfolgt die Beantragung Ihrer geplanten Behandlung digital. Das heißt, Ihre zahnärztliche Praxis übermittelt den Heil- und Kostenplan direkt an die Krankenkasse.
Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt erhält dann von uns zügig eine Rückmeldung über die Höhe des Zuschusses. Sie erhalten die Information per Post.
Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, vor einer größeren Zahnersatz-Behandlung die Kosten zu vergleichen. Über das Onlineportal unseres Partners „MediKompass“ können Sie kostenfrei und einfach Zahnarztpreise vergleichen.
Zu „MediKompass“
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Zahnersatz
Grundsätzlich unterscheidet man folgende Formen und Materialien bei Zahnersatz:
Zahnersatz-Formen
- Herausnehmbarer Zahnersatz (alles, was nicht im Kiefer verankert oder fest mit anderen Zähnen verbunden ist): Dazu gehören Vollprothesen und Teilprothesen.
- Festsitzender Zahnersatz: Dazu gehören Kronen, Brücken und Suprakonstruktionen (Zahnersatzteile und Aufbauten, die auf Zahnimplantaten befestigt werden).
- Kombinierter Zahnersatz (mit festsitzendem und herausnehmbarem Teil): Dazu zählen Geschiebe-, Steg-, Teleskop- und Druckknopfprothesen.
Die häufigsten Zahnersatz-Materialien:
- Metalle (z. B. Gold, Titan, Amalgam, Palladium)
- Keramik (vor allem eingesetzt bei Kronen und Implantaten)
- Kunststoffe (kostengünstige Alternative zu Metallen und Keramik)
Eine Kurzübersicht unserer Festzuschüsse zum Zahnersatz (ohne Härtefallregelung):
- Ohne Bonus: 60 %
- Mit Bonus für 5 Jahre: 70 %
- Mit Bonus für 10 Jahre: 75 %
Schauen Sie auch in unsere Abrechnungshilfe für die Festzuschüsse zum Zahnersatz.
Für die Teilnahme am Bonusprogramm der Audi BKK benötigen Sie kein gedrucktes Bonusheft. Sie können alle Aktivitäten direkt online über unsere Service-App einreichen.
Mehr Informationen über unser Bonusheft.
Die Versorgung mit Zahnersatz erfolgt über ein Festzuschusssystem. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Ihnen einen Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden Kosten. Im Regelfall sind das 60 Prozent für die sogenannte Regelversorgung.
Die Regelversorgung hat sich an zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen zu orientieren, die zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen bei einem Befund nach dem allgemeinen Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse gehören.
Nein, in der Regel übermittelt Ihre zahnärztliche Praxis den Heil- und Kostenplan für die geplante Behandlung direkt digital an uns. Wir informieren die Praxis dann zügig über die Höhe unseres Zuschusses und informieren Sie selbstverständlich auch.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen den sogenannten "befundorientierten Festzuschuss" zum Zahnersatz – unabhängig davon, ob Sie sich für die Regelversorgung oder für eine Suprakonstruktion, also den Zahnersatz durch ein Implantat entscheiden. Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die im Kieferknochen verankert werden. Auf diesen werden Kronen oder Brücken befestigt.
Wichtig: Die Kosten für zahnärztliche Implantate dürfen von den Krankenkassen nur in besonderen Ausnahmeindikationen übernommen werden.
Bei Kronen, Brücken und Prothesen zahlt die Audi BKK einen Festzuschuss, der sich am Zahnbefund orientiert.
Bei Vorliegen einer unzumutbaren Belastung, also wenn Ihre Einnahmen zum Lebensunterhalt bestimmte Grenzen unterschreiten, können wir Ihren Zahnersatz zu 100 Prozent bezuschussen.
Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn:
- Ihre Einnahmen zum Lebensunterhalt in 2023 1.358,00 Euro (für Alleinstehende), 1.867,25 Euro (mit einem Angehörigen), 2.206,75 Euro (mit zwei Angehörigen) und zuzüglich 339,50 Euro (für jeden weiteren Angehörigen) nicht übersteigen
- Sie Arbeitslosenhilfe, Ausbildungsförderung, laufende Einnahmen zum Lebensunterhalt bzw. Kriegsopferfürsorge erhalten oder
- die Kosten des Heimaufenthaltes von einem Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden
Überschreiten Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen nur geringfügig die oben genannten Grenzen? Keine Sorge: Wir finden eine Lösung, damit Ihr Eigenanteil nicht zu hoch wird. Die Einzelheiten erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Wenden Sie sich an Ihr nächstgelegenes Service-Center.
Keine Sorge, der Festzuschuss geht Ihnen nicht verloren, wenn Sie über die Regelversorgung hinaus zusätzliche Elemente wie Brückenglieder, Verankerungs- bzw. Verbindungselemente usw. in Anspruch nehmen (sogenannte „gleichartige Versorgung“). Auch bei der sogenannten „andersartigen Versorgung“ bleibt Ihnen der Festzuschuss erhalten. Diese liegt zum Beispiel dann vor, wenn nach dem vorliegenden Befund herausnehmbarer Zahnersatz vorgesehen ist, jedoch festsitzender Zahnersatz geplant und angefertigt wird.
Was über die Regelversorgung hinausgeht, rechnet Ihre Zahnarztpraxis direkt mit Ihnen ab. Die Audi BKK erstattet Ihnen dann im Nachgang den Festzuschuss.
Unser Tipp: Die Praxis sollte geplante Mehrleistungen immer genau begründen und vorher schriftlich mit Ihnen vereinbaren. Lassen Sie sich bitte ausführlich beraten, wie hoch Ihr Eigenanteil am Ende ist, damit der Kostenplan nicht Ihr Budget sprengt.
Wir helfen Ihnen gerne, damit Sie beim Zahnersatz Geld sparen. Tatsächlich haben Zahnärzte und Zahnärztinnen bei der Festsetzung von Preisen einen gewissen Spielraum. Daher empfehlen wir Ihnen, vor einer größeren Behandlung die Kosten zu vergleichen. Versicherte der Audi BKK können Behandlungspreise kostenlos über das Online-Portal unseres Partners „MediKompass“ vergleichen.
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