Zahnbürste und Zahnseide leisten im Alltag viel – aber nicht alles. Bakterielle Beläge und Zahnstein setzen sich vor allem dort fest, wo die tägliche Pflege an ihre Grenzen stößt. Eine professionelle Zahnreinigung kann hier gezielt Ihre Mundgesundheit unterstützen. Die Audi BKK beteiligt sich deshalb im Rahmen unseres Programms GesundheitExtra mit einem Zuschuss von bis zu 60 Euro im Kalenderjahr an den Kosten.
Was ist eine professionelle Zahnreinigung?
Bei einer professionellen Zahnreinigung – kurz PZR – entfernt das medizinische Fachpersonal in Ihrer Zahnarztpraxis harte und weiche Beläge, die sich trotz guter Pflege zu Hause auf Ihren Zähnen bilden können. Dazu gehören Zahnstein, Plaque und Biofilm. Auch die Zahnzwischenräume und Zahnfleischtaschen werden dabei gründlich gereinigt. Im Anschluss erfolgt eine Politur der Zahnoberflächen, die das erneute Anhaften von Belägen erschwert.
Eine PZR ist eine zahnmedizinische Prophylaxeleistung. Sie ergänzt die häusliche Mundhygiene, ersetzt sie aber nicht. Ebenso wenig ersetzt sie die regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung, die weiterhin als gesetzliche Leistung übernommen wird.
Wichtig: Die Entfernung von Zahnstein – etwa im Rahmen der jährlichen Kontrolluntersuchung – ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die professionelle Zahnreinigung geht darüber hinaus und zählt nicht zu den gesetzlichen Pflichtleistungen. Bei der Audi BKK wird sie als Zusatzleistung im Rahmen von GesundheitExtra bezuschusst.
Wann ist eine professionelle Zahnreinigung sinnvoll?
Ob und wie oft eine PZR medizinisch sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Mundgesundheit ab. Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt kann Sie beraten und einschätzen, welche Prophylaxeempfehlung für Sie passt. Eine starre Pflichtfrequenz gibt es nicht.
Unter diesen Umständen wird die professionelle Zahnreinigung oft empfohlen:
- bei erhöhtem Karies- oder Parodontitisrisiko
- bei Engständen der Zähne
- bei Zahnersatz
- bei Implantaten
- bei Brackets
- nach einer abgeschlossenen Parodontitisbehandlung
Auch für Erwachsene, die ihre Mundgesundheit langfristig erhalten möchten, kann eine regelmäßige PZR sinnvoll sein.
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es die sogenannte Individualprophylaxe: eine gesetzliche Leistung, die von der PZR klar abzugrenzen ist.
Wie unterstützt die Audi BKK die professionelle Zahnreinigung?

Die Audi BKK bezuschusst Ihre professionelle Zahnreinigung im Rahmen von GesundheitExtra. Der Zuschuss beträgt bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr, aufgeteilt auf maximal zwei Behandlungen mit jeweils bis zu 30 Euro.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis einer privaten Zahnarztrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Eine vorherige Genehmigung durch die Audi BKK ist nicht notwendig. Sie können die Behandlung direkt in der Zahnarztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen.
Bitte beachten Sie: Der Gesamtanspruch aus GesundheitExtra ist pro Kalenderjahr auf 200 Euro begrenzt. Alle Informationen zum Programm finden Sie hier.
Welche Kosten entstehen? Und was übernimmt die Krankenkasse nicht?
Die Kosten einer professionellen Zahnreinigung variieren je nach Praxis, Region und Behandlungsaufwand. Üblich sind Beträge zwischen 80 und 150 Euro. Da die PZR keine gesetzliche Regelleistung ist, handelt es sich um eine sogenannte individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), die nach der privaten Gebührenordnung (GOZ) abgerechnet wird.
Die Audi BKK leistet einen Zuschuss zur Zahnreinigung. Zusatzleistungen innerhalb der Behandlung – etwa besondere Politurverfahren oder Fluoridierungen – können sich auf die Rechnungshöhe auswirken. Sprechen Sie Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt bei Fragen gern darauf an.
Unser Tipp: Prüfen Sie die Rechnung vor dem Einreichen. Achten Sie darauf, dass die Leistung als professionelle Zahnreinigung ausgewiesen ist und die Abrechnung nach der privaten Gebührenordnung (GOZ) erfolgt.
Professionelle Zahnreinigung und Zahnvorsorge
Die professionelle Zahnreinigung ergänzt diese Vorsorge, ersetzt sie aber nicht. Wer beide Bausteine kombiniert – Vorsorgeuntersuchung und gezielte Prophylaxe –, schafft gute Voraussetzungen für gesunde Zähne im Erwachsenenalter.
Übrigens: Regelmäßige Zahnarztbesuche wirken sich auch auf den Festzuschuss beim Zahnersatz aus. Wer sein Bonusheft lückenlos führt, erhält einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur professionellen Zahnreinigung
Die professionelle Zahnreinigung ist keine gesetzliche Regelleistung. Das bedeutet: Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Die Audi BKK bezuschusst die PZR jedoch im Rahmen von GesundheitExtra mit bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr.
Nein. Es handelt sich um einen Zuschuss, nicht um eine vollständige Kostenübernahme. Die Audi BKK erstattet bis zu 30 Euro je Behandlung für maximal zwei Behandlungen im Kalenderjahr. Die verbleibenden Kosten tragen Sie als Selbstzahlerin oder Selbstzahler.
Die Audi BKK bezuschusst bis zu zwei professionelle Zahnreinigungen pro Kalenderjahr. Wie oft eine PZR medizinisch sinnvoll ist, besprechen Sie am besten mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt. Die individuelle Empfehlung kann von der Erstattungsregelung abweichen.
Nein. Sie können die professionelle Zahnreinigung direkt in der Zahnarztpraxis Ihres Vertrauens durchführen lassen – ohne Verordnung und ohne vorherige Genehmigung durch die Audi BKK.
Ja, der Zuschuss gilt auch für Kinder und Jugendliche. Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es darüber hinaus die gesetzliche Individualprophylaxe.
Nein. Die professionelle Zahnreinigung ist eine ergänzende Prophylaxeleistung. Sie ersetzt weder die halbjährliche bzw. jährliche Vorsorgeuntersuchung noch den Eintrag im Bonusheft. Beides sollten Sie weiterhin regelmäßig wahrnehmen.
So einiges! Wichtig ist vor allem eine gründliche und regelmäßige Reinigung des Mundraums. Zur häuslichen Mundhygiene zählen zweimal täglich Zähne putzen, am besten mit Zahnseide und Mundspülung. Doch was gibt es dabei zu beachten? Wir haben einige Tipps!
- Putzen Sie zweimal täglich, nach den Mahlzeiten, gründlich Ihre Zähne.
- Von außen nach innen: Setzen Sie die Zahnbürste im 45°-Winkel am Zahnfleisch an und putzen Sie mit kleinen kreisenden Bewegungen die Außenflächen, danach die Kauflächen Zahn für Zahn.
- Üben Sie nicht zu viel Druck auf der Zahnoberfläche aus, das kann Ihren Zähnen schaden.
- Verwenden Sie mindestens einmal täglich Zahnseide, am besten abends direkt vor dem Zähneputzen.
- Putzen Sie Ihre Zähne nicht direkt nach dem Essen, sondern warten Sie mindestens eine halbe Stunde, bis sich der pH-Wert im Mund wieder normalisiert hat. Das gilt vor allem nach dem Genuss von Fruchtsäften und Obst, denn die darin enthaltenen Säuren machen den Zahnschmelz weich und damit leichter angreifbar.
- Verwenden Sie Mundspüllösungen zusätzlich, aber nie als Ersatz fürs Putzen.
- Wechseln Sie Ihre Zahnbürste nach Bedarf, jedoch spätestens alle vier bis sechs Wochen.
Mit einer gründlichen Zahnreinigung und Mundhygiene minimieren Sie in der Regel nicht nur das Risiko für Karies und Zahnfleischentzündungen, Sie können vor allem (wieder) eines: mit gesunden und sauberen Zähne lächeln.


