Kostenerstattung

Versicherte der Audi BKK können sich für eine Kostenerstattung entscheiden: In diesem Fall legen Sie nicht mehr Ihre Versichertenkarte vor, sondern vereinbaren mit dem Arzt, als Privatpatient behandelt zu werden.

Auf einen Blick

  • Behandlung auf Privatrechnung
  • Erstattung der Kosten durch die Audi BKK
  • Verwaltungskosten und Zuzahlungen werden abgezogen

Im Detail

Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie fast alle Leistungen ganz einfach gegen Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte, ohne die Kosten vorstrecken zu müssen. Mit der Wahl der Kostenerstattung entscheiden Sie sich, Leistungen von den verschiedenen zugelassenen Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Therapeuten oder Pflegedienste) selbst zu bezahlen und sich diese Ausgaben von uns erstatten zu lassen. Sie können sich jederzeit für die Kostenerstattung entscheiden, sind dann aber mindestens ein Kalendervierteljahr an Ihre Entscheidung gebunden.

Die Wahl der Kostenerstattung kann auf folgende Bereiche eingeschränkt werden:

  • ärztliche Versorgung und Beratung
  • zahnärztliche Versorgung und Beratung
  • stationärer Bereich
  • veranlasste Leistungen, wie z. B. Heilmittel, Arzneimittel

Sie selbst entscheiden, ob dieses Verfahren für alle oder nur für einzelne Leistungsbereiche gelten soll.

Erstattung der Rechnungen

Privatabrechnungen fallen im Allgemeinen höher aus. Wir dürfen Ihnen aber nur den Betrag erstatten, der bei Verwendung Ihrer Versichertenkarte angefallen wäre. Außerdem sind wir verpflichtet, den Betrag um die gesetzliche Zuzahlung sowie je Kostenerstattungsfall um 5 Prozent (maximal 40 Euro für Verwaltungskosten) zu kürzen. Um die Ihn entstehenden Restkosten abzusichern, besteht die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung.

Inanspruchnahme

Vor der Inanspruchnahme ist eine schriftliche Wahlerklärung erforderlich. An Ihre Wahl sind Sie jeweils ein Kalendervierteljahr gebunden.

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