Gesundheitsbewusste Lebensführung, frühzeitige Vorsorgemaßnahmen sowie aktive Mitwirkung an Behandlung und Therapie können einer Erkrankung entgegenwirken. So gesehen ist gesund bleiben oder gesund werden ganz einfach.
Im Detail
Die Audi BKK übernimmt die Kosten abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils für folgende Kurleistungen:
- Badekur/Kompaktkur
- Vorsorge- und Rehabilitationskur in Fachkliniken
- Anschlussrehabilitation
- Rehabilitationskur in einem ambulanten Reha-Zentrum am Wohnort
- Mutter-/Vater-Kind-Kur
Bevor eine Kur beginnt, ist oftmals die Teilnahme an einem Gesundheitskurs zum jeweiligen Krankheitsbild an Ihrem Wohnort hilfreich. Und nach einer Kur kann es ratsam sein, sich in einer Selbsthilfegruppe zu engagieren. Eine Kur wird also auf Ihre persönlichen Bedürfnisse im alltäglichen Berufs- und Freizeitleben ausgerichtet. Ihre aktive Mitarbeit ist hierbei unbedingt erforderlich. Denn Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, also Kuren, sollen Ihre Gesundheit erhalten, bzw. sie bei Krankheit oder nach einer Operation wieder herstellen.
Die Audi BKK bietet Ihnen qualitativ hochwertige Leistungen im Bereich Vorsorge und Rehabilitation an. Selbstverständlich müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Leider geht es bei der Bewilligung von Kuren nicht ganz ohne Formalitäten. Der Gesetzgeber hat mit dem Sozialgesetzbuch streng geregelt, wer eine solche Maßnahme beanspruchen kann.
Ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, die die Erwerbsfähigkeit von Beschäftigten erhalten sollen, bietet der jeweilige Rentenversicherungsträger an. Die entsprechenden Anträge übermitteln wir Ihnen gerne. Alternativ können Sie die Anträge auch ganz bequem online auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Für eine ambulante Badekur bzw. eine Kompaktkur, die Ihnen vom Arzt verordnet wurde, übernehmen wir bei Erfüllung der leistungsrechtlichen Voraussetzungen die badeärztliche Behandlung sowie 90 Prozent der Kosten der verordneten medizinischen Behandlungen an einem zugelassenen Kurort in Deutschland.
Außerdem erhalten Sie bei einem Mindestaufenthalt von 7 Tagen und in medizinisch begründeten Fällen einen Zuschuss in Höhe von 13 Euro pro Tag. Für versicherte chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21 Euro pro Tag.
Zusätzlich ist für jede Verordnung eine Zuzahlung von 10 Euro an den Badearzt zu leisten. Eine Kompaktkur ist ein speziell für bestimmte Krankheitsbilder entwickeltes Gruppenprogramm. Viele Kurorte bieten hierzu eigene Programme an. Bei der Frage, welche Kurart für Sie am besten geeignet ist, lassen wir uns vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) beraten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl eines geeigneten Kurortes für Ihre Kompaktkur.
Eine Rehabilitationsmaßnahme/Anschlussrehabilitation, also eine Kur, kann auch ambulant an Ihrem Wohnort verordnet werden. Ein stationärer Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik ist nicht immer notwendig. Für eine ambulante Rehabilitation müssen die ambulanten Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sein. Der Vorteil einer ambulanten Rehabilitation ist, dass Sie während der Kur in der Nähe Ihrer Familie und in Ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Das Gelernte kann von Ihnen gleich im Alltag ausprobiert werden. Der MD berät uns bei der Entscheidung, ob die Rehabilitation am Wohnort stattfinden kann oder ein stationärer Aufenthalt in einer Fachklinik sinnvoller ist. Ihr individuelles Krankheitsbild, Ihre persönliche Lebenssituation und auch das Leistungsangebot an Ihrem Wohnort sind dabei wichtige Entscheidungskriterien.
Ihre gesetzliche Selbstbeteiligung beträgt für eine Rehabilitationsmaßnahme 10 Euro täglich. Wenn Sie jünger als 18 Jahre sind oder wenn bei Ihnen ein sogenannter Härtefall vorliegt, sind Sie von dieser Zuzahlung befreit.
Sie haben von Ihrem Arzt eine Kur zur Verbesserung Ihrer Gesundheit in einer Klinik verordnet bekommen. Eine stationäre Kur ist dann möglich, wenn alle ambulanten Maßnahmen, auch die ambulante Rehabilitation, nicht ausreichen. Wir wählen für Ihren Aufenthalt eine für Sie geeignete Klinik aus, vorausgesetzt, wir sind der Kostenträger Ihrer Kur.
Die Audi BKK hat für bestimmte Indikationsbereiche Partnerkliniken und belegt ausschließlich die Rehabilitationseinrichtungen, die einen gültigen Versorgungsvertrag haben.
In den Partnerkliniken der Audi BKK sind Sie in allerbesten Händen! Sie bieten Ihnen zahlreiche Serviceleistungen, wie z. B. kostenlose Organisation und Durchführung Ihrer An- und Rückreise. Möchten Sie Ihre/n PartnerIn oder Ihr/e Kind/er mitnehmen? Viele unserer Partnerkliniken bieten für Begleitpersonen attraktive Selbstzahlerangebote an. Auf Wunsch berät Sie hierzu auch gerne die ausgewählte Klinik. Ist Ihre Begleitperson aus medizinischen Gesichtspunkten erforderlich, so übernehmen wir auch die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung der Begleitperson. Sobald Sie eine Kostenzusage mit Angabe der ausgewählten Klinik von uns erhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich vorab auf der Homepage der jeweiligen Partnerklinik zu informieren. Die Klinik wird Ihnen weitere Informationen rund um Ihre Kur direkt zusenden und Ihnen den Aufnahmetag mitteilen. Ihre gesetzliche Selbstbeteiligung für einen solchen Aufenthalt beträgt 10 Euro täglich. Wenn Sie jünger als 18 Jahre sind oder wenn bei Ihnen ein sogenannter Härtefall vorliegt, sind Sie von dieser Zuzahlung befreit.
Ist für Ihre Genesung direkt nach einem Krankenhausaufenthalt eine Rehabilitationsmaßnahme notwendig, so werden Sie in unseren speziell hierfür ausgesuchten Kliniken, die Ihnen zahlreiche Serviceleistungen bieten, bestens betreut. Die Anschlussrehabilitation kann sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden. Bei dieser Entscheidung berät uns der MD.
Wir organisieren für Sie gemeinsam mit dem Krankenhaus und der Klinik Ihren Rehabilitationsaufenthalt sowie Ihre Anreise und Ihre Rückreise nach Hause. Möchten Sie Ihren Partner oder Ihre Kinder mitnehmen? Viele unserer Partnerkliniken bieten für Begleitpersonen attraktive Selbstzahlerangebote an. Auf Wunsch berät Sie hierzu auch gerne die ausgewählte Klinik. Ist Ihre Begleitperson aus medizinischen Gesichtspunkten erforderlich, so übernehmen wir auch die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung der Begleitperson.
Ihre gesetzliche Selbstbeteiligung für eine stationäre oder ambulante Anschlussrehabilitation beträgt 10 Euro täglich für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Bereits geleistete Zuzahlungen für einen vorangegangenen Krankenhausaufenthalt werden auf die Dauer angerechnet. Wenn Sie jünger als 18 Jahre sind oder wenn bei Ihnen ein sogenannter Härtefall vorliegt, sind Sie von dieser Zuzahlung befreit.
Team Zentrale Ansprechstelle (Bundesteilhabegesetz)
Ansprechstelle nach § 12 SGB IX - Bundesteilhabegesetz
Wir helfen Ihnen gerne auch persönlich weiter: Mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes und den damit verbundenen neuen Regelungen für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen, hat die Audi BKK eine zentrale Ansprechstelle für Sie eingerichtet.
Sie haben Fragen zu Leistungen zur Rehabilitation im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes oder benötigen Unterstützung bei der Antragsstellung? Sprechen Sie uns an!
Selbstverständlich steht unsere Beratungsleistung auch für Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger bereit.
Zentrale Postanschrift
Audi BKK
Postfach 100160
85001 Ingolstadt
Telefon: 07132/9994-404
Fax: 07132/9994-88-404
Email: AnsprechstelleBTHG@audibkk.de
Wir sind für Sie Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr erreichbar.
Weiterer Service
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Die EUTB ist eine unabhängige Beratungsstelle, das sich für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen in Sachen Selbstbestimmung stark macht. Nutzen Sie das Angebot und lassen Sie sich zum Thema Rehabilitation und Teilhabe informieren. Kompetent und flexibel.
Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit, ein Beratungsangebot zur Teilhabeberatung in Ihrer Nähe zu finden und können die Flyer zur EUTB (auch in leichter Sprache) einsehen.
Dieses spezielle Kurangebot der Audi BKK gibt kurbedürftigen Müttern bzw. Vätern die Chance, Kraft zu schöpfen, wenn diese auf Grund von Krankheit verloren gegangen ist. Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kuren bieten sich an, wenn Kinder krank sind und infolgedessen die gesundheitlichen Belastungsgrenzen der Eltern erreicht sind. Aber auch wenn Eltern an Krankheit leiden und das Wohlbefinden ihrer Kinder davon in Mitleidenschaft gezogen wird. Während einer Mutter-/Vater-Kind-Kur erhalten Sie medizinische Behandlungen, Therapien und psychologische Unterstützung, selbstverständlich abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse. Hinzu kommen gesundheitsfördernde und kreative Angebote. Ihre Kinder werden tagsüber in Gruppen betreut, darüber hinaus gibt es Angebote und Therapien, die auf Sie und Ihre Kinder ausgerichtet sind, wie z. B. das Mutter-/Vater-Kind-Turnen. Sind Ihre Kinder ebenfalls kurbedürftig, so erhalten sie die medizinisch notwendigen Therapien, Behandlungen und psychologische Unterstützung. Sind sie jedoch gesund, während sie Sie bei Ihrer Kur begleiten, dann werden sie ausschließlich pädagogisch betreut. Die durchschnittliche Dauer einer Mutter-/Vater-Kind-Kur beträgt 3 Wochen.
Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur ist kein Urlaub. Vielmehr benötigen Sie die Kur, weil Sie Hilfe brauchen. Und die bekommen Sie – bei Bedarf auch Ihre Kinder – von den Ärzten, Therapeuten und vielen weiteren qualifizierten Fachleuten in unseren Partnerkliniken. Dabei gilt: Je mehr Sie selbst aktiv für Ihre Gesundheit tun, umso größer wird der Erfolg der Kur sein. Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind zu jeder Jahreszeit möglich. Insbesondere Termine außerhalb der Schulferienzeiten sind gut geeignet, denn sie bieten Ihnen die nötige Ruhe, zumal unsere Kliniken auch die schulische Betreuung Ihrer Kinder gewährleisten.
Die Audi BKK trägt den Großteil der Kosten für Ihre Kur. Ihr gesetzlicher Eigenanteil beträgt lediglich 10 Euro täglich. Wenn Sie jünger als 18 Jahre sind oder wenn bei Ihnen ein sogenannter Härtefall vorliegt, sind Sie von dieser Zuzahlung befreit. Für die Kur sollten Sie an ein Taschengeld denken. Für einige Freizeit-Angebote außerhalb der Therapiezeiten wird von der Klinik eine Kostenbeteiligung berechnet (z. B. für Ausflüge mit dem Bus). Mit dem Aufnahmetermin, den Ihnen die Klinik mitteilt, erhalten Sie auch hierzu Informationsmaterial.
Als Kostenträger für Kuren können grundsätzlich die Deutsche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft, das Versorgungsamt oder auch wir, die Audi BKK in Frage kommen.
Empfiehlt Ihr(e) Haus- bzw. Facharzt/-ärztin die Durchführung einer Vorsorgemaßnahme (ambulante Vorsorge am anerkannten Kurort/Badekur), senden wir Ihnen gerne die Antragsformulare nach schriftlicher oder telefonischer Rücksprache zu.
Besteht eine Indikation für eine stationäre Mutter-/Vater-Kind-Vorsorge oder Mütter-/Väter-Vorsorge erhalten Sie hierfür die nötigen Antragsunterlagen bei Ihrem/Ihrer Haus- oder Facharzt/-ärztin. Dieser stellt die Behandlungsbedürftigkeit fest. Dementsprechend stellt der Haus- oder Facharzt/-ärztin die Verordnungsformulare Muster 64 (für die/den Mutter/Vater) und das Muster 65 für das/die behandlungsbedürftige/-n Begleitkind-/er aus.
Ergibt sich aus einem Beratungsgespräch mit Ihrem/Ihrer Haus- oder Facharzt/-ärztin, dass eine Rehabilitation (ambulant, ambulant-mobil, stationär, Mutter-/Vater-Kind-Reha, Mütter-/Väter-Reha) zu Lasten der Audi BKK erforderlich ist verordnet der Arzt die Rehabilitationsmaßnahme auf dem Verordnungsformular Muster 61 Teil B-D. Das Verordnungsformular liegt ausschließlich in der Arztpraxis vor und wird ausgefüllt zur Prüfung der Kostenübernahme bei der Audi BKK eingereicht.
Sofern der Arzt die Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers nicht abschließend beurteilen kann, reicht er das Verordnungsformular Muster 61 Teil A bei der Audi BKK ein. Daraufhin prüft die Audi BKK, wer als Kostenträger der beantragten Maßnahme in Frage kommt und informiert den/die Arzt/Ärztin durch Rücksendung des Musters 61 Teil A bei Zuständigkeit der Audi BKK. Daraufhin füllt Ihr(e) Arzt/Ärztin die Teile B-D aus und sendet uns diese zur Prüfung der Kostenübernahme zu. Bei Zuständigkeit eines anderweitigen Leistungsträgers (z.B. der Deutschen Rentenversicherung) senden wir Ihnen den erforderlichen Antrag zu. Bitte nehmen Sie nach Zusendung des Antrags durch die Audi BKK Kontakt zu Ihrem/Ihrer Arzt/Ärztin auf.
Liegt die Zuständigkeit der Antragsprüfung bei der Audi BKK, so berät uns der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD) bei der Entscheidung, welche Maßnahme nach Ihren individuellen Voraussetzungen geeignet ist, Sie wieder fit zu machen. Dabei gilt das Prinzip „ambulant vor stationär - Vorsorge vor Reha“.
Wird die medizinische Notwendigkeit der Kur von unserem Medizinischen Dienst und der Audi BKK bestätigt, wählen wir für Ihre Kur eine geeignete Klinik aus. Sobald Sie eine Kostenzusage mit Angabe der ausgewählten Klinik von uns erhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich vorab auf der Homepage über die jeweilige Klinik zu informieren. Die Klinik wird Ihnen weitere Informationen rund um Ihre Kur direkt zusenden und Ihnen den Aufnahmetag mitteilen, bzw. diesen mit Ihnen abstimmen. Die meisten Kliniken der Audi BKK bieten einen klinikeigenen Fahrdienst an. Bitte stimmen Sie sich mit der Klinik ab, um diesen in Anspruch zu nehmen.
Und auch nach Ihrer Kur unterstützen wir Sie z. B. bei der Beschaffung eines Hilfsmittels oder bei der Kontaktaufnahme mit einer Selbsthilfegruppe. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.