Antrag auf
Pflegeleistungen

Wenn Unterstützung im Alltag nötig wird

Manchmal kommt im Leben der Moment, in dem ein Mensch aufgrund seines Alters, einer Erkrankung oder einer Behinderung den Alltag nicht mehr allein bewältigen kann. Dann ist Unterstützung wichtig.

In dieser Situation stellt sich die Frage, ob ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht und welcher Pflegegrad vorliegt. Dafür müssen einige Schritte eingeleitet werden, zum Beispiel ein Antrag bei der Pflegekasse.

Grundsätzlich gilt:

Wer voraussichtlich länger als sechs Monate im Alltag auf Hilfe angewiesen ist und einen Pflegegrad anerkannt bekommt, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Eine Beratung kann dabei helfen, die nächsten Schritte zu klären und passende Unterstützung zu finden.

Häufig gestellte Fragen

Wann erfülle ich den Anspruch auf Pflegeleistungen?

Grundsätzlich gilt: Versicherte, die mehr als sechs Monate in ihrem Alltag auf Hilfe angewiesen ist, haben einen Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung. Je nach Pflegegrad (Prüfung durch Gutachterin oder Gutachter) und der Art, wie die Pflege organisiert wird, ergeben sich die konkreten Leistungen. Wie hoch diese ausfallen, hängt also vom Pflegegrad ab.

Wann beginnt die Pflegeleistung?

Wenn die Voraussetzungen vorliegen (Pflegebedürftigkeit und Erfüllen der Vorversicherungszeit), bewilligen wir die Pflegeleistungen grundsätzlich ab dem Tag des Monats, an dem Sie den Antrag gestellt haben – das kann also unter Umständen auch rückwirkend sein.

Das könnte Sie auch interessieren

Pflege Zuhause

Wie stelle ich einen Pflegeantrag, wie hoch ist das Pflegegeld und unter welchen Voraussetzungen kann ich Pflegezeit einreichen? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Mehr erfahren

Pflegeeinrichtung

Welche Pflegeeinrichtung ist die richtige für uns? Wer trägt die Kosten? Hier erfahren Sie alles zu vollstationärer Pflege, Kurzzeitpflege und weiteren Möglichkeiten.

Mehr erfahren