Wenn Unterstützung im Alltag nötig wird
Manchmal kommt im Leben der Moment, in dem ein Mensch aufgrund seines Alters, einer Erkrankung oder einer Behinderung den Alltag nicht mehr allein bewältigen kann. Dann ist Unterstützung wichtig.
In dieser Situation stellt sich die Frage, ob ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht und welcher Pflegegrad vorliegt. Dafür müssen einige Schritte eingeleitet werden, zum Beispiel ein Antrag bei der Pflegekasse.
Grundsätzlich gilt:
Wer voraussichtlich länger als sechs Monate im Alltag auf Hilfe angewiesen ist und einen Pflegegrad anerkannt bekommt, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Eine Beratung kann dabei helfen, die nächsten Schritte zu klären und passende Unterstützung zu finden.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich gilt: Versicherte, die mehr als sechs Monate in ihrem Alltag auf Hilfe angewiesen ist, haben einen Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung. Je nach Pflegegrad (Prüfung durch Gutachterin oder Gutachter) und der Art, wie die Pflege organisiert wird, ergeben sich die konkreten Leistungen. Wie hoch diese ausfallen, hängt also vom Pflegegrad ab.
Wenn die Voraussetzungen vorliegen (Pflegebedürftigkeit und Erfüllen der Vorversicherungszeit), bewilligen wir die Pflegeleistungen grundsätzlich ab dem Tag des Monats, an dem Sie den Antrag gestellt haben – das kann also unter Umständen auch rückwirkend sein.


