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Hebammenrufbereitschaft
Sie möchten in der aufregenden sowie ungewissen Zeit vor der Geburt Ihres Babys individuell von einer persönlich ausgewählten, freiberuflich tätigen Hebamme Ihres Vertrauens betreut werden? Für die Tag- und Nacht-Rufbereitschaft in dieser wichtigen Phase der letzten Schwangerschaftswochen, unterstützt Sie die Audi BKK finanziell im Rahmen von GesundheitExtra.
Auf einen Blick
- Hebammenrufbereitschaft durch freiberuflich tätige und zugelassene bzw. berechtigte Hebamme zwischen 37. und 42. Schwangerschaftswoche bei Hausgeburten,
- stationären Geburten in Krankenhäusern durch Beleghebamme und Geburtshäusern
- Beteiligung an den Kosten im Rahmen von GesundheitExtra
Im Detail
Die Hebamme Ihres Vertrauens vereinbart mit Ihnen eine Rufbereitschaft, damit sie in den letzten Schwangerschaftswochen ständig für Sie abrufbereit ist. Für diese Rufbereitschaft berechnet die Hebamme Ihnen eine Pauschale.
An den Kosten beteiligen wir uns im Rahmen von GesundheitExtra. Nähere Informationen zur Teilnahme erhalten Sie hier.
Inanspruchnahme
GesundheitExtra kann ab dem 01.01. eines Kalenderjahres, frühestens jedoch ab Versicherungsbeginn formlos auf Antrag gewährt werden. Die zahlungsbegründenden Nachweise müssen im Original bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres eingereicht werden.
Erstattungen über GesundheitExtra sind schädlich für einen bestehenden Wahltarif Prämienzahlung. Es erfolgt keine Auszahlung der Prämie aus dem Wahltarif.
Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem Service Center.