Ausgabe II.2025

Aktuelle Entwicklungen im
Gesundheitswesen

Friedrich Merz (CDU) hat es im zweiten Anlauf geschafft. Der Bundestag wählte ihn am 6. Mai 2025 zum 10. Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Im Kabinett gab es einige Überraschungen. So auch im Bundesministerium für Gesundheit: Die Juristin Nina Warken (45 / CDU) folgte auf Prof. Karl Lauterbach (SPD). Die Rechtsanwältin ist bereits seit 2013 Mitglied des Bundestags, seit 2021 Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU und seit 2023 Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg – bei aller parlamentarischen Erfahrung ist sie im Gesundheitswesen allerdings ein eher unbeschriebenes Blatt.

Die neue Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), hat hingegen eine Vergangenheit im BKK-System. Nach der erfolgreichen Ausbildung zur Bürogehilfin absolvierte sie eine weitere Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten und bildete sich berufsbegleitend zur Krankenkassenbetriebswirtin weiter. Während ihrer Zeit als stellvertretendes Vorstandsmitglied der BKK EVS schloss sie ein Abendstudium zur Personalmanagement-Ökonomin ab und übernahm anschließend die Leitung der Abteilung Personalservice der Betriebskrankenkasse futur – die später in der heutigen „mkk – meine Krankenkasse“ aufging. 2009 wechselte Bas dann in die Bundespolitik: Mit 42,2 Prozent der Erststimmen errang sie bei der Bundestagswahl klar das Direktmandat im Wahlkreis Duisburg I.

Das Gesundheitswesen bleibt auch zu Beginn der neuen Legislatur eine große Baustelle, die neue Bundesgesundheitsministerin steht vor großen Herausforderungen. Ihr Vorgänger warnte noch in seiner alten Funktion vor weiter steigenden Beiträgen. Denn, so Lauterbach, „die Krankenversicherung und auch die Pflegeversicherung stehen unter erheblichem Beitragsdruck.“ Er erwartet schon zur Mitte des Jahres, spätestens im Herbst, dass die Beiträge erneut steigen. Seine jetzige Argumentation ist inhaltsgleich mit der Position der Krankenkassen und deren Verbänden. Es sei genug Geld im System, es liefere jedoch nur mäßige Qualität bei zu hohen Kosten. Daher müsse die neue Regierung den eingeschlagenen Weg konsequent weiterführen, um „den Beitragsdruck herauszunehmen.“

Gesundheit und Pflege im Koalitionsvertrag

Vorab: Die vordergründig größten Herausforderungen im Gesundheitswesen – Sicherstellung der finanziellen Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der pflegerischen Versorgung – werden jeweils in eigene Kommissionen ausgelagert. Die gesundheitspolitischen Vorhaben sollen in der Gesamtwirkung betrachtet und bis zum Frühjahr 2027 Ableitungen getroffen werden. Zur Pflege soll die Bund-Länder-Kommission noch 2025 ihre Ergebnisse vorlegen. Faktisch werden damit die Vorschläge und Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der GKV mehrere Jahre verschoben. Allerdings wird eine finanzielle Mehrbelastung der GKV durch die Beteiligung am Krankenhaustransformationsfonds in Höhe von 25 Mrd. Euro über zehn Jahren vermieden, indem die Mittel dafür aus dem Infrastrukturfonds bereitgestellt werden.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema

Darüber hinaus bewertet der BKK Dachverband die Inhalte des Koalitionsvertrages in den Bereichen Gesundheit und Pflege wie folgt:

  • Die Ansätze zu Strukturreformen sind zwar vorhanden, aber insbesondere bei der sektorenübergreifenden Versorgung werden diese nicht konsequent genug fortgeführt.
  • Enthalten sei zudem viel teure Klientelpolitik, beispielsweise bei der möglichen Entbudgetierung der Fachärzteschaft in unterversorgten Regionen, oder der geplanten Einführung eines flexiblen Packungsfixums von bis zu 11 Euro in Apotheken.
  • Viele Maßnahmen seien selbst für einen Koalitionsvertrag sehr vage und häufig missverständlich.
  • Das Thema Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen findet überhaupt keine Erwähnung.
  • Der Stellenwert von Prävention soll weiter gesteigert werden, wird aber weiterhin nicht ganzheitlich betrachtet.
  • Es wird keine Priorisierung vorgenommen.

Festzuhalten bleibt: Im Koalitionsvertrag werden einige wichtige Impulse gesetzt, auf die drängendsten Fragen bezogen auf das Gesundheitswesen sind darin aber keine Antworten enthalten. Die Finanzierung sowohl der Gesetzlichen Krankenversicherung als auch der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) bleibt weiterhin ungelöst.

Koalitionsvertrag – Kurzzusammenfassung 

Koalitionsvertrag - Erste Auswertung BKK DV 

Pressemitteilung BKK Dachverband - Gesundheit und Pflege im Koalitionsvertrag – die Finanzierungskrise der GKV bleibt ungelöst

Vorschlag zur Vereinheitlichung der Tarifstrukturen in der GKV sorgt für Irritationen

Löst der Abschied von der Tarifautonomie die Finanzierungsprobleme der GKV? Erhebliches Einsparpotenzial sehen CDU/CSU und SPD bei der Gehaltsstruktur der Beschäftigten der selbstverwaltenden Körperschaften des öffentlichen Rechts im Gesundheitswesen. Auf Seite 110 des Koalitionsvertrages unter der Überschrift „Bürokratieabbau im Gesundheitswesen“ ab Randnummer 3515 heißt es:

„Künftig sollen sich die Gehälter der gesetzlichen Krankenkassen, des Medizinischen Dienstes und weiterer Akteure am Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) orientieren. Mit diesen Maßnahmen schaffen wir Strukturveränderungen mit erheblichem Einsparpotenzial.“

Die Gewerkschaften sind empört und halten die Regelung für verfassungswidrig.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema

Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) verurteilte die Regelung des Koalitionsvertrages. "Der Gesetzgeber überschreitet mit diesem Plan klar seine Kompetenzen und greift massiv in die Tarifautonomie ein". Die Gehälter würden in freien Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern vereinbart - so sehe es unser Grundgesetz vor. Im Tarifvertragsgesetz sei zudem geregelt, dass Tarifverträge nur von Tarifparteien selbst geändert oder gekündigt werden können. Der Staat habe hier weder Mitspracherecht noch Mandat.

Tarifliche Vereinheitlichung und die damit gewollte Absenkung der Lohnkosten wäre kein Hebel, um die finanzielle Schieflage der GKV zu korrigieren. Vielmehr sei die verlässliche Steuerfinanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger und eine Dynamisierung des Bundeszuschusses zur GKV hilfreicher. Diese wurden jedoch – siehe oben – nicht vereinbart.

Die Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) hat errechnet, dass der vollständige Wegfall aller Personalkosten den Zusatzbeitrag maximal um 0,5 Prozentpunkte sinken lassen würde. Im Dienstleistungssektor sind die Personalkosten nun mal der Hauptfaktor. Die Berechnung der GdS zeigt zugleich, wie effizient die GKV in diesem Bereich ist. Der Umstieg auf einen lediglich günstigeren Tarifvertrag wäre nicht einmal beitragssatzrelevant.

Seite 110 Koalitionsvertrag

Zusatzbeiträge kennen weiterhin nur eine Richtung – nach oben

Auch wenn der ehemalige Bundesgesundheitsminister steigende Beiträge zur Mitte des Jahres, oder gar erst im Herbst, erwartet, nehmen einige Kassen diese Entwicklung schon jetzt vorweg. Wie im vorigen Newsletter bereits berichtet, waren Beitragserhöhungen im laufenden Jahr eher die Ausnahme. Inzwischen ist dies Normalität. Hier zeigt sich: der ohnehin bereits sehr wettbewerbsfähige Zusatzbeitrag der Audi BKK wird mit jeder Erhöhung von anderen Kassen noch attraktiver. Folgende Kassen, darunter auch die BKK firmus als Preisführer, haben ihren Zusatzbeitrag erhöht:

Weiterführende Informationen zu diesem Thema
KasseDatumZB alt in %ZB neu in %
BKK Salzgitter1. April 20252,83,5
BKK VerbundPlus1. April 20252,853,89
mhplusBKK1. April 20252,563,29
BKK241. April 20253,254,39
BKK firmus1. Mai 20251,842,18

Die BKK firmus bleibt weiterhin die günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse. Finanziell steht die Kasse wohl weiterhin auf einer soliden Basis, das explosionsartige Wachstum bringt jedoch enorme strukturelle und personelle Herausforderungen mit sich. Um die Probleme zu lösen, nahm die BKK firmus eine Alternative in den Blick: eine zeitnahe Fusion mit der BKK Pfalz. So könnte ein Teil der anstehenden Arbeiten auf die Fusionskasse übertragen werden, anstatt neue Mitarbeitende für die Aufgaben mühsam einzuarbeiten. Die Vorbereitungen waren abgeschlossen und am 23. April 2025 sollte der Verwaltungsrat die Fusion beschließen. Wenige Stunden vor der Sitzung wurde der Zusammenschluss jedoch abgesagt. Im BKK-System steht die BKK firmus zunehmend isoliert da.

Elektronische Patientenakte (ePA) ist bundesweit eingeführt

Die Testphase ist nun Geschichte: Seit dem 29. April 2025 kann die elektronische Patientenakte von allen Praxen, Krankenhäusern und Apotheken in Deutschland genutzt werden. Noch ist der Einsatz freiwillig, im Oktober wird dieser dann verpflichtend.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema

Zunächst können die Einrichtungen die ePA freiwillig nutzen – ab dem 1. Oktober 2025 wird die Teilnahme am größten Digitalisierungsvorhaben im Gesundheitswesen verpflichtend. Mit der Übergangsphase soll sichergestellt werden, dass sich Apotheken, Krankenhäuser und Praxen auf die Nutzung einstellen können. Allerdings nur bei Patientinnen und Patienten, die der Nutzung nicht widersprochen haben. 

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