Elektronische Gesundheitskarte

Wir geben Ihnen einen Überblick über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und beantworten die wichtigsten Fragen.

Lichtbild hochladen

Nutzen Sie als Kunde der Audi BKK unseren besonderen Service: Laden Sie Ihr aktuelles Foto über den nachfolgenden Button hoch – alles andere erledigen wir für Sie.

Datenschutzhinweis: Für die weitere Verarbeitung werden die personenbezogenen Daten mit dem Lichtbild an den beauftragten Dienstleister der Audi BKK übermittelt. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter Datenschutz.

Lichtbild-Upload

Wichtiger Hinweis: Sie haben Ihre elektronische Gesundheitskarte verloren oder möchten Ihre Adresse ändern? Kein Problem: Sie können Ihre neue Karte ganz bequem in unserem Online-Center bestellen. Wenn Sie umgezogen sind, erfolgt die Adressänderung ab dem 1. Januar 2019 automatisch über das Lesegerät in der Arztpraxis (Versichertenstammdatenaktualisierung). 

So sieht sie aus
Die neue elektronische Gesundsheitskarte (eGK) mit Lichtbildausweis

1. Ihr Foto auf der Vorderseite. Damit wird der Missbrauch durch Dritte verhindert.

2. Kennzeichnung „eGK“ in Braille-Schrift

3. Ihre Krankenversichertennummer – KVNR

4. Kennnummer Ihrer eGK - jede Karte erhält eine einmalig vergebene Nummer.

5. Ihr Name und Institutionskennzeichen Ihrer Audi BKK

6. Gespeicherte administrative Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Versichertenstatus

7. Folgenummer Ihrer eGK. Die Karte mit der höchsten Nummer ist die aktuell gültige.

8. Europäische Krankenversichertenkarte auf der Rückseite.

9. Symbol für kontaktlose Schnittstelle (NFC - Near Field Communication)

Das Lichtbild für Ihre Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Musterfoto: Lichtbild für die elektronische Gesundheitskarte.

Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist Ihr Foto abgebildet. Dies erschwert den Kartenmissbrauch und damit die Veruntreuung von Versichertengeldern. Das kommt der Audi BKK und damit am Ende auch Ihnen als Beitragszahler zugute.

Wie können Sie uns Ihr Lichtbild zusenden? Das ist ganz einfach. Warten Sie, bis Sie von uns Post bekommen. Wir schreiben jeden Versicherten an, der ein Lichtbild benötigt. Mit diesem Anschreiben übersenden Sie uns dann Ihr Lichtbild. Sollten Sie Ihr Foto in digitaler Form vorliegen haben, können Sie Ihr Bild einfach hier bei der Online-Lichtbilderfassung hochladen.

Datenschutzhinweis: Für die weitere Bearbeitung werden die personenbezogenen Daten mit dem Lichtbild an den beauftragten Dienstleister der Audi BKK übermittelt. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter Datenschutz.

Muss jeder Versicherte ein Foto einreichen?
Nein. Versicherten bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherten, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist (z. B. bei Schwerpflegebedürftigkeit), wird eine elektronische Gesundheitskarte ohne Lichtbild ausgegeben.

Für das Lichtbild Ihrer eGK gelten folgende Kriterien, damit bei der Digitalisierung und nach dem Aufdruck eine gute Qualität erzielt werden kann:

  • Foto mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund.
  • Einteiliges Bild, farbig und im Hochformat von 35 x 45 mm.
  • Die Gesichtsdarstellung auf dem Foto muss mindestens 32 mm betragen.
  • Das Gesicht muss zentriert, in allen Bereichen klar und scharf abgebildet sein und ausreichend Helligkeit und Kontrast bieten.
  • Die Farben müssen natürlich und ohne jeglichen Farbstich wiedergegeben werden.
  • Der Bildhintergrund muss einen deutlichen Kontrast zu Gesicht und Haaren bilden und sollte keine störenden Konturen zeigen.
  • Die Augen sind geöffnet und nicht durch Haare, Sonnenbrillen etc. verdeckt oder beeinträchtigt.
  • Auf dem Bild sind keine weiteren Personen oder Gegenstände zu sehen.
  • Das Gesicht muss auf dem Foto genau zu erkennen sein, auch wenn aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung getragen wird.

Ihr Foto wird nach der Digitalisierung datenschutzkonform gespeichert, damit z. B. beim Verlust der Gesundheitskarte sofort eine neue Karte produziert werden kann. Das gespeicherte Lichtbild wird ausschließlich zum Zwecke der Erstellung der eGK verwendet.

Das Originalbild kann aus logistischen Gründen nicht zurückgeschickt werden und wird nach der Digitalisierung vernichtet. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Ihr Foto wird nach der Digitalisierung datenschutzkonform gespeichert, damit z. B. beim Verlust der Gesundheitskarte sofort eine neue Karte produziert werden kann. Das gespeicherte Lichtbild wird ausschließlich zum Zwecke der Erstellung der eGK verwendet.

Das Originalbild kann aus logistischen Gründen nicht zurückgeschickt werden und wird nach der Digitalisierung vernichtet. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

PIN für die eGK

Für was benötige ich eine PIN?

Ihre PIN kommt zum Einsatz, wenn Sie weitere medizinischen Anwendungen mit Ihrer eGK nutzen möchten, wie beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept mit der E-Rezepte-App der gematik.

So bekommen Sie eine PIN zu Ihrer eGK

Damit wir Ihnen die zugehörige PIN/PUK zusenden können, müssen Sie sich aus Datenschutzgründen zuvor identifizieren und nachweisen, dass Sie im Besitz einer NFC-fähigen eGK sind. Um die PIN zu erhalten bieten wir Ihnen mehrere Varianten zur Identifizierung.  Die schnellste Möglichkeit Ihre PIN zu erhalten ist die Nutzung unseres eID Verfahrens.

Hier geht`s zum schnellen eID Verfahren

Oder Persönlich bei der Audi BKK

Vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Service-Center und bringen Sie Ihre eGK sowie Ihren Personalausweis mit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Sie entsprechend identifizieren und Ihnen eine PIN auf dem Postweg zusenden.

Hier finden Sie unser nächstes Service-Center

Was passiert, wenn ich meine PIN vergessen oder meine dazugehörige eGK verloren habe?

Aus Datenschutzgründen ist jede Gesundheitskarte mit einer eigenen PIN versehen. Bitte beantragen Sie sich über die Service App oder das Kontaktformular eine neue eGK und durchlaufen erneut den Identifizierungsprozess. Nach erfolgreicher Identifikation übersenden wir Ihnen erneut die PIN/PUK zu Ihrer neuen Karte.

    Datenschutz Ihrer eGK

    Wenn Sie bemerken, dass Sie Ihre Karte verloren haben oder diese entwendet wurde, fordern Sie bitte im Online-Center direkt eine neue Karte an. Mit der Versand einer neuen eGK wird die alte automatisch gesperrt.

    Die Broschüre der gematik beschreibt die speziellen gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit bezüglich der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die Datenschutz- und Informationssicherheitsstrategie der Telematikinfrastruktur (TI), deren Informationssicherheitsarchitektur sowie die Datenschutz- und Informationssicherheitsmaßnahmen der Anwendungen der TI.

    Ihre elektronische Gesundheitskarte

    Was ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK)?

    • Die eGK ist Ihre personalisierte Krankenversichertenkarte.
    • Die Karte ist Ihr Versicherungsnachweis und wird als Abrechnungsinstrument für die erbrachten Leistungen benötigt. Des Weiteren dient Sie als sicherer „Schlüssel“ für die Identifizierung in den zusätzlichen Anwendungen, wie z.B. die elektronische Patientenakte oder die E-Rezepte App.

    Welche Informationen werden auf Ihrer eGK gespeichert?

    • Versichertenstammdaten.
      Auf der eGK sind die Versichertenstammdaten (administrative Daten) gespeichert, die beispielsweise beim Arztbesuch in der Praxis oder im Krankenhaus eingelesen werden. Diese Daten, wie z.B. Ihre Anschrift, können durch das Einlesen der Karte in der Arztpraxis mit den administrativen Daten der Krankenkasse online abgeglichen und aktualisiert werden.
    • Wichtige medizinische Informationen. 
      Zukünftig wird es möglich sein, wenn Sie dies möchten, wichtige medizinische Informationen auf Ihrer eGK zu speichern. Hierunter fallen z. B. Ihre Notfalldaten, der Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung und Ihr Medikationsplan.
    • Auf der Rückseite der eGK ist als Sichtausweis die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) aufgebracht. Mit der EHIC können Sie bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland schnell und unbürokratisch medizinische Hilfe erhalten. Die EHIC ist in allen Staaten der Europäischen Union und darüber hinaus in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz gültig.

    FAQ – Häufig gestellte Fragen & Antworten

    Zu den Fragen und Antworten

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