Oft stehen Patienten und Angehörige vor schwierigen medizinischen Entscheidungen. Etwa bei der Frage, ob eine bestimmte planbare Operation wirklich nötig ist. Mit dem kostenlosen Angebot der Audi BKK können Sie sich eine zweite Meinung von erfahrenen Fachspezialisten zu alternativen Behandlungsmethoden einholen.
Vor bestimmten planbaren Operationen können Patientinnen und Patienten sich eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. So können sie Fragen zu einem empfohlenen Eingriff klären, sich eine weitere Einschätzung zur Notwendigkeit des Eingriffs holen und mehr über Behandlungsalternativen erfahren.
Kurz: Die ärztliche Zweitmeinung ist die Überprüfung einer Diagnose oder eines Behandlungsvorschlags durch einen weiteren qualifizierten Arzt mit besonderer Expertise. Sie soll sicherstellen, dass alle möglichen Optionen in Betracht gezogen werden. Eine Zweitmeinung in Anspruch zu nehmen, ist für Patientinnen und Patienten freiwillig und kostenlos.
Eine Zweitmeinung ist Ihr gutes Recht
Indikationsstellende Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Patientinnen und Patienten über den Rechtsanspruch auf eine zweite Meinung zu informieren. Dies soll mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen.
Aktuell besteht bei folgenden Eingriffen ein rechtlicher Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung:
- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
- Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
- Eingriff an der Wirbelsäule
- Eingriffe an Aortenaneurysmen
- Eingriffe zum Hüftgelenkersatz
- Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)
- Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
- Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
- Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen
- Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
- Implantation einer Knieendoprothese
- Behandlung von lokalem Prostatakrebs ohne Metastasen (ab 01.04.2025)
Weitere Indikationen für das Zweitmeinungsverfahren sollen folgen. Eine Liste der Eingriffe, für die ein Anspruch auf Zweitmeinung besteht, und Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Arztpraxis finden Sie auch auf der Website des Patientenservice 116117.
Hilfreiche Informationen bietet außerdem das Patientenmerkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Eingriffen.
So holen Sie sich eine ärztliche Zweitmeinung
Wenn Sie eine ärztliche Zweitmeinung einholen möchten, sprechen Sie zunächst Ihren Arzt oder Ihre Ärztin an. Dort sollten Sie auch rechtzeitig die benötigten Unterlagen anfordern, also Berichte, Befunde, Röntgenbilder etc. Gemäß § 630g BGB, § 10 Berufsordnung der Ärztekammer haben Sie ein Recht auf diese Dokumente.
In der Regel verbleiben die Originale in der Praxis. Entweder leitet Ihr Arzt die Unterlagen direkt weiter oder Sie erhalten Kopien.
Auf der Website www.116117.de/zweitmeinung finden Sie Informationen zu allen Ärztinnen und Ärzten, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation und Unabhängigkeit eine Zweitmeinung für den jeweiligen Eingriff abgeben dürfen. Aus diesen können Sie frei wählen. Wenn Sie Unterstützung dabei benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
FAQ - Häufige Fragen zur Ärztlichen Zweitmeinung bei geplanten Eingriffen
In Deutschland hat jeder Patient das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung. Die Audi BKK übernimmt die Kosten der Zweitmeinung für ihre Versicherten in oben genannten Fällen.
Ja, eine Zweitmeinung beim Orthopäden ist ebenfalls möglich und kann in vielen Fällen sehr hilfreich sein. Gerade bei orthopädischen Problemen wie Gelenk- oder Rückenschmerzen ist eine weitere Meinung oft wertvoll, um die beste und schonendste Behandlungsmethode zu finden.