Heilmittel

Heilmittel und Kostenübernahme: Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Vertragsärzten verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden können. Maßgeblich für die Kostenübernahme ist – neben der ärztlichen Verordnung – die gesetzliche Einordnung als Heilmittel. Per Definition sollen diese helfen, eine Krankheit zu heilen oder zu lindern. Zu den anerkannten Heilmitteln gehören beispielsweise physiotherapeutische Maßnahmen wie Krankengymnastik oder Lymphdrainage, Bäder und Massagen sowie Leistungen der Ergo- und Sprachtherapie. Zur Kostenübernahme der Heilmittel durch die Audi BKK informieren wir Sie hier.

Auf einen Blick

  • Kostenübernahme der ärztlich verordneten Heilmittel bis zu vereinbarten Sätzen
  • Verzicht auf vorherige Genehmigung
  • Zuzahlung für Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres

Im Detail

Der Arzt kann Ihnen Heilmittel verordnen, wenn diese medizinisch notwendig sind, um eine Erkrankung zu heilen, ihr Fortschreiten zu verhindern bzw. zu verlangsamen oder aber Beschwerden zu lindern. Bei der Verordnung muss der Arzt die sogenannten Heilmittel-Richtlinien berücksichtigen. Diese regeln Art, Menge und Besonderheiten zu den einzelnen Heilmitteln.

Die Audi BKK übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel bis zur Höhe der mit den Heilmittelerbringern vereinbarten Beträge.

Zuzahlungen

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 Prozent der Kosten des Heilmittels sowie zusätzlich zehn Euro je Verordnung. Diese Zuzahlung zahlen Sie bitte direkt an den jeweiligen Heilmittelerbringer.

Inanspruchnahme

Mit der ausgestellten Heilmittel-Verordnung der Vertragsarztpraxis können Sie sich direkt an einen Vertragstherapeuten Ihres Vertrauens zur Terminvereinbarung und weiteren Behandlung wenden.

Bitte beachten Sie, dass die verordneten Maßnahmen innerhalb einer Frist von 28 Tagen begonnen werden müssen, sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Sollten medizinisch notwendige Gründe einen frühzeitigen Behandlungsbeginn erfordern, so kann die Vertragsarztpraxis dies auf der Heilmittel-Verordnung festlegen. Behandlungsbeginn ist hier innerhalb von 14 Tagen.

Heilmittelpraxen suchen

Die Suche nach einem geeigneten Spezialisten oder einer Spezialistin kann manchmal müßig sein. Mit Hilfe der „Heilmittelerbringerliste“ können Sie unkompliziert auf die Suche nach geeigneten Heilmittelpraxen für Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie gehen.

Zum BKK HeilmittelFinder

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