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Arbeitsunfähigkeit - Die wichtigsten Regelungen für Arbeitnehmer
Das Fieber steigt, die Nase läuft und der Kopf dröhnt. Gut, wenn man als Arbeitnehmer bei allen wichtigen Fragen rund um Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Vorlage bei Arbeitgeber und Krankenkasse Bescheid weiß und die gesetzlichen Fristen im Blick hat. Mit unseren Audi BKK Tipps zur Arbeitsunfähigkeit sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Auf einen Blick
- Krankmeldung beim Arbeitgeber
- Ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) innerhalb der gültigen Fristen beim Arbeitgeber einreichen
- Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bequem online oder per Post an die Audi BKK senden
Im Detail
Krankmeldung beim Arbeitgeber
Was Sie als Arbeitnehmer im Falle einer Erkrankung beachten müssen: Als arbeitsunfähig gelten jene Versicherte, die aufgrund einer Erkrankung ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können. Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber unverzüglich (am ersten Tag der Erkrankung) über seine Arbeitsunfähigkeit informieren.
Ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) innerhalb der gültigen Fristen beim Arbeitgeber einreichen
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss die Erkrankung darüber hinaus durch ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nachgewiesen werden. Der Arbeitgeber kann allerdings auch schon eher eine Krankschreibung einfordern. Beachten Sie daher die individuellen Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag, gehen rechtzeitig zum Arzt und lassen Sie sich Ihre Arbeitsunfähigkeit per ärztlicher Krankschreibung bescheinigen!
Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse
Neben der Meldung via Krankenschein an den Arbeitgeber, muss die Arbeitsunfähigkeit auch der Krankenkasse gemeldet werden. Die Krankmeldung des Arztes muss hierzu innerhalb von einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse eingehen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bequem online oder per Post an die Audi BKK senden
Die Audi BKK bietet allen Versicherten die Möglichkeit, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ganz einfach über die Audi BKK Service-App zu übermitteln. Selbstverständlich können Sie Ihre ärztliche Krankschreibung auch per Post an uns senden.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Post an die Audi BKK
Audi BKK
Postfach 10 01 60
85001 Ingolstadt