Ihr Arzt hat Sie krankgeschrieben? Mit der Audi BKK haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite: Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationärer Behandlung im Krankenhaus erhalten Sie von uns Krankengeld. Finanziell sind Sie also bestens abgesichert.
Wichtige Informationen rund ums Krankengeld
Die Audi BKK zahlt im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ab der siebten Woche Krankengeld für folgende Personengruppen:
- für Arbeitnehmer (in der Regel besteht ein Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber). Sie möchten wissen, wie lange im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht? Unser Entgeltfortzahlungsrechner hilft dabei, die Dauer korrekt zu bestimmen – unter Berücksichtigung gesetzlicher Fristen, Vorerkrankungen und Wartezeiten.
- Selbstständige, sofern Sie eine Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch gewählt haben
- Empfänger von Arbeitslosengeld I (in der Regel besteht ein Anspruch auf sechs Wochen Fortzahlung der Leistung durch die Agentur für Arbeit)
Für Bezieher von Bürgergeld zahlt die Agentur für Arbeit die Leistung im Krankheitsfall fort.
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des bisherigen beitragspflichtigen Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 Prozent Ihres Nettoentgelts. Sollten Sie in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit von Ihrem Arbeitgeber eine Einmalzahlungen erhalten haben, berücksichtigen wir auch diese Zahlungen bei der Errechnung Ihres Krankengeldes. Einmalzahlungen können zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld sein.
Da auch für Krankengeld Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, bringen wir diese direkt in Abzug und führen sie zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Natürlich nur dann, wenn für Sie Versicherungspflicht in der jeweiligen Versicherung besteht.
Übrigens: Beiträge zur Krankenversicherung fallen für die Zeit des Bezugs von Krankengeld nicht an. In dieser Zeit ist Ihre Krankenversicherung beitragsfrei.
Hinweis: Mit unserem Krankengeld-Rechner können Sie einfach berechnen, wie viel Krankengeld Sie voraussichtlich erhalten.
Anspruch auf Krankengeld besteht für einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit.
Angerechnet werden dabei alle Zeiten in denen Sie wegen derselben oder einer hinzugetretenen Erkrankung arbeitsunfähig sind. Auch Zeiten in denen Ihr Krankengeld ruht (zum Beispiel bei Übergangsgeld während einer Rehabilitationsmaßnahme) werden auf den Zeitraum von 78 Wochen angerechnet.
Ein neuer Anspruch entsteht, wenn ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum begonnen hat und folgende drei Voraussetzungen erfüllt werden:
- Sie sind mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert.
- Wegen dieser Erkrankung waren Sie in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig.
- Sie waren mindestens sechs Monate erwerbstätig oder haben dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden.
Ihr Anspruch auf Krankengeld ruht, so lange Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber haben oder das Arbeitsentgelt durch eine der folgenden Leistungen ersetzt wird:
- Verletztengeld
- Mutterschaftsgeld
- Arbeitslosengeld
- Versorgungskrankengeld
- Übergangsgeld
- Kurzarbeitergeld
- Winterausfallgeld
Darüber hinaus ruht der Anspruch auf Krankengeld, wenn der Audi BKK innerhalb einer Woche nach Beginn einer Arbeitsunfähigkeit keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt oder Sie nach dem Ende der Entgeltfortzahlung in den Urlaub fahren ohne sich vorher die Zustimmung der Audi BKK eingeholt zu haben.
Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme, mit der arbeitsunfähige Beschäftigte nach länger andauernder schwerer Krankheit schrittweise wieder an die volle Arbeitsleistung herangeführt werden. Im engen Kontakt mit dem Arzt oder der Ärztin, dem Arbeitgeber und der Audi BKK wird abgestimmt, wann und mit welcher täglichen Arbeitszeit mit der stufenweise Wiedereingliederung begonnen wird. Dabei werden die Erkrankung und die bisherige Arbeitsunfähigkeitsdauer selbstverständlich berücksichtigt.
In der Zeit der Wiedereingliederung besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeld.


