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Kopforthesen
Die Audi BKK gewährt ihren Versicherten ab dem 4. und bis zum vollendeten
15. Lebensmonat neben der Hilfsmittelversorgung nach § 33 Absatz 1 SGB V zusätzlich Kopforthesen (Molding helmets / Cranio-Helmtherapie).
Auf einen Blick
- Voraussetzung ist, dass die Indikationsstellung und Verordnung durch eine spezialisierte orthopädische Einrichtung / Fachklinik oder einen Facharzt für Orthopädie erfolgt
- Kostenübernahme, wenn eine konventionelle Therapie nicht möglich oder nicht erfolgversprechend ist oder ohne die Behandlung mittels Kopforthesen Folgebehandlungen zu erwarten wären
Inanspruchnahme
Zur Übernahme der Kosten ist der Kostenvoranschlag einschließlich der ärztlichen Verordnung durch den Versicherten oder einen Leistungserbringer einzureichen. Nach Genehmigung kann eine Abrechnung zwischen dem Leistungserbringer und der Audi BKK erfolgen. Soll alternativ eine Erstattung der Leistungen an den Versicherten erfolgen, ist der Audi BKK die Originalrechnung einzureichen.