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Wahltarif Prämienzahlung
Das zahlt sich aus für Sie!
Sie haben ein Jahr lang Prävention betrieben, aber darüber hinaus keine weiteren Leistungen in Anspruch genommen? Mit unserem Wahltarif Prämienzahlung kann sich dies jetzt auch finanziell für Sie auszahlen. Denn Audi BKK Mitglieder erhalten in diesem Fall eine attraktive Geldprämie.
Auf einen Blick
- Höhe der Prämie
Sie erhalten:
• 1/24 des an uns während der Teilnahme im Kalenderjahr gezahlten Beitrages zur Krankenversicherung. - Einfach und transparent
Sie tragen kein finanzielles Risiko. Die Prämie wird jedoch nicht ausgezahlt, wenn im Laufe des Jahres ein Arzt oder Zahnarzt konsultiert wird oder Sie ins Krankenhaus müssen. - Vorsorgeuntersuchungen bleiben unberücksichtigt
- Mitversicherte Angehörige
Sämtliche Leistungen von mitversicherten Angehörigen unter 18 Jahren werden nicht angerechnet
Achtung: Wer an GesundheitExtra oder dem Bonusprogramm „AktivFit“ teilnimmt, erhält keine Prämienzahlung.
Im Detail
Wie funktioniert der Tarif?
Sie wählen den Audi BKK Wahltarif Prämienzahlung und bekommen je nach Höhe Ihres Einkommens eine Prämie
erstattet. Diese wird von uns ausgezahlt, sofern Sie und mitversicherte Angehörige ab 18 Jahre ein Jahr lang keinen Arzt konsultieren mussten, kein Rezept benötigten oder kein Krankenhausaufenthalt notwendig wurde.
Wichtig: Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bleiben selbstverständlich unberücksichtigt!
Für wen ist der Tarif geeignet?
Für jedes Mitglied der Audi BKK, das selbst Beiträge zur Krankenversicherung zahlt.
Wie wird die Prämie berechnet?
Beginnt Ihre Mitgliedschaft erst im laufenden Jahr oder wird sie zwischendurch unterbrochen, berechnen wir die Prämie anteilig. Die Berechnung der Prämie erfolgt immer auf Grundlage der endgültigen Beitragseinstufung.
Wann kann ich den Tarif wählen?
Sie können sich jederzeit für den Wahltarif entscheiden. Nachdem die Wahlerklärung eingegangen ist, beginnt die Teilnahme am ersten Tag des Folgemonats oder frühestens mit Beginn der Mitgliedschaft. Bei Zugang der Erklärung ab dem 1. Oktober beginnt die Teilnahme immer am 1. Januar des Folgejahres. Die Teilnahme am Wahltarif kann bei Beginn der Mitgliedschaft nach dem 30. September ebenfalls erst zum 1. Januar des Folgejahres starten.
Wann ist eine Kündigung des Tarifes möglich?
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, mindestens ein Jahr am Wahltarif teilzunehmen. Sofern Sie Ihren Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf Ihrer Bindungsfrist kündigen, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr. In besonderen Fällen, wie beispielsweise dem Bezug von Arbeitslosengeld II, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.
Wann endet der Tarif?
Der Wahltarif Prämienzahlung endet automatisch nach drei Jahren. Danach muss er wieder neu beantragt werden. Unabhängig davon endet die Teilnahme automatisch mit dem Tag, der dem Eintritt folgender Sachverhalte vorausgeht:
- gesetzlich ruhender oder ausgeschlossener Leistungsanspruch z. B. Anwartschaftsversicherung bei Auslandsaufenthalt
- rückständiger Beitrag
Für Bestandskunden endet der bereits laufende Wahltarif automatisch mit dem 31.12.2022.
Was ist die Bindungsfrist?
Mit der Teilnahme am Wahltarif sind Sie an Ihre Kasse gebunden – in diesem Fall für ein Jahr. Die Bindung beginnt mit Ablauf des Monats, in dem Sie Ihren Beitritt erklärt haben.
Übrigens: Die Bindungsfrist entspricht in der Regel nicht der Tariflaufzeit, siehe nachfolgendes Fristenbeispiel.
Wahlerklärung abgeben am: | 24.02.2020 | |
Tarifzeitraum: | 01.03.2020 – 31.12.2020 | |
Bindungsfristzeitraum: | 01.03.2020 – 28.02.2021 | |
Tarifkündigung möglich bis: | 31.01.2021 | |
Automatisches Tarifende: | 28.02.2023 |
Bürgerentlastungsgesetz
Durch das Bürgerentlastungsgesetz besteht für die Krankenkassen die gesetzliche Verpflichtung, gezahlte und erstattete Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Nach den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums gelten auch ausgezahlte Prämien aus Wahltarifen als Beitragserstattung und müssen somit ebenfalls den Finanzämtern gemeldet werden.