Im Detail
Die Audi BKK bezuschusst Zahnersatz auch in den Staaten der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. Dabei erfolgt die Bezuschussung maximal in Höhe der deutschen Festzuschüsse. Mehrkosten bzw. nicht abrechnungsfähige Leistungen, wie zum Beispiel In- oder Onlays werden nicht bezuschusst.
Lassen Sie eine von der Audi BKK genehmigte Versorgung im Ausland durchführen, müssen Sie zunächst die Gesamtkosten direkt an den ausländischen Zahnarzt entrichten. Die Audi BKK erstattet Ihnen nach Abschluss der Behandlung sowie nach Vorlage der Originalrechnungen und des genehmigten Heil- und Kostenplan den deutschen Festzuschuss, abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von maximal 50 Euro, auf Ihr Konto. Bitte achten Sie darauf, dass die durchgeführte Versorgung detailliert aus den Rechnungsunterlagen hervorgeht.
Einen erneuten Zuschuss zu Zahnersatz kann die AUDI BKK frühestens nach Ablauf von zwei Jahren nach Eingliederung gewähren. Bis dahin gelten die Gewährleistungsvorschriften. Der Gewährleistungsanspruch richtet sich hierbei nach dem jeweiligen Landesrecht. Bei eventuellen Mängeln müssen Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem ausländischen Zahnarzt selbst geltend machen. Aus rechtlichen Gründen kann die Audi BKK Sie hierbei nicht unterstützen.
Berücksichtigen Sie bei Ihrem Preisvergleich im Vorfeld bitte, dass nicht nur der reine Zahnersatz, sondern auch die Vor- und Nachbehandlungen im Kostenvoranschlag inbegriffen sein sollten.
Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem Audi BKK Service-Center.