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Zahnersatz
Zahnersatz ist ein Sammelbegriff für jegliche Form des Ersatzes von fehlenden Zähnen. Ob Brücken, Kronen, Teil- oder Vollprothesen: Die Möglichkeiten für einen Zahnersatz sind vielfältig – und auch die Preise variieren. Selbstverständlich lassen wir Sie bei den Kosten für den Zahnersatz nicht alleine. Die Audi BKK beteiligt sich an den Behandlungskosten für eine medizinisch notwendige Zahnersatzversorgung, beispielsweise mittels Bonusregelungen und befundabhängigen Festzuschüssen.
Auf einen Blick
- Übernahme von befundabhängigen Festzuschüssen beim Zahnersatz in Höhe von 60 Prozent der durchschnittlichen Anfertigungskosten
- Erhöhung des Festzuschusses der Behandlungskosten auf 70 Prozent bzw. 75 Prozent möglich
- Vorherige Genehmigung erforderlich
- Neu: ab 01.10.2020 werden die Festzuschüsse für Zahnersatz erhöht
Im Detail
Grundsätzlich übernimmt die Audi BKK einen befundabhängigen Festzuschuss. Dieser deckt in der Regel 60 Prozent der durchschnittlichen Anfertigungskosten (zahnärztliche und zahntechnische Kosten) für eine sogenannte Regelversorgung ab.
Neu: ab 01.10.2020 werden die Festzuschüsse für Zahnersatz erhöht
Bis zum 30.09.2020 deckten die Festzuschüsse 50 - 65 Prozent der Kosten der Regelversorgung mit einem Zahnersatz ab. Die restlichen Kosten haben die Versicherten selbst zu tragen. Durch das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung steigen ab Oktober 2020 die Festzuschüsse. Ohne Nachweis einer regelmäßigen Teilnahme an einer zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung erhalten Versicherte ab dann anstelle der bisherigen 50 Prozent einen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Bei einer regelmäßigen Zahnvorsorge während der letzten 5 Jahre beträgt der Festzuschuss 70 Prozent und nach 10 Jahren erhöht sich der Festzuschuss sogar auf 75 Prozent der Kosten der Regelversorgung.
Bonusregelung
Der Festzuschuss für Ihren Zahnersatz erhöht sich um 10 Prozent, sofern Sie Ihre zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Behandlung regelmäßig wahrgenommen haben. Um weitere 5 Prozent erhöht sich der Zuschuss, wenn Sie in den letzten 10 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren.
Der Nachweis darüber wird durch das Bonusheft geführt.
Regelversorgung
Die Regelversorgung stellt eine Vertragsleistung auf der Grundlage der Befunde dar. Sie hat sich an zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen zu orientieren, die zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen bei einem Befund nach dem allgemeinen Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse gehören.
Gleichartige sowie andersartige Versorgungen
Über die Regelversorgung hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine gleichartige- oder andersartige Versorgung in Anspruch zu nehmen. In beiden Fällen erhalten Sie von der Audi BKK den Festzuschuss, der bei einer Regelversorgung angefallen wäre.
Gleichartige Versorgungen enthalten Vertragsleistungen plus außervertragliche Leistungen. Die Regelleistung bestimmt den Charakter der Versorgungsform. Eine gleichartige Versorgung liegt dann vor, wenn diese „die Regelversorgung umfasst, jedoch zusätzlich Versorgungselemente wie zum Beispiel zusätzliche Brückenglieder sowie zusätzliche oder andersartige Verankerungs- bzw. Verbindungselemente aufweist“.
Es gehören somit nur die Bestandteile einer Versorgung zur gleichartigen Versorgung, die über die Regelversorgung hinausgehen. Alle anderen Bestandteile der Versorgung bleiben Regelversorgung.
Andersartige Versorgungen entsprechen außervertraglichen Leistungen mit anderem Charakter als der Regelleistung. Eine andersartige Versorgung liegt dann vor, wenn diese die für den jeweiligen Befund festgelegte Regelversorgung nicht beinhaltet. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn nach dem vorliegenden Befund herausnehmbarer Zahnersatz als Regelversorgung vorzusehen ist, jedoch festsitzender Zahnersatz geplant und angefertigt wird.
Außervertragliche Leistungen vereinbaren Sie vor Beginn der Behandlung schriftlich mit Ihrem Zahnarzt. Der Zahnarzt sollte diese Mehrleistungen immer genau begründen. Lassen Sie sich bitte ausführlich beraten, welche Kosten auf Sie zukommen. Entstehende Mehrkosten sind ausnahmslos selbst zu tragen.
Höhere Festzuschüsse bei unzumutbarer Belastung
Bei Vorliegen einer unzumutbaren Belastung, also wenn Ihre Einnahmen zum Lebensunterhalt bestimmte Grenzen unterschreiten, können wir Ihren Zahnersatz zu 100 Prozent bezuschussen.
Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn:
- Ihre Einnahmen zum Lebensunterhalt in 2021 1.316,00 Euro (für Alleinstehende), 1.809,50 Euro (mit einem Angehörigen), 2.138,50 Euro (mit zwei Angehörigen) und zuzüglich 329,00 Euro (für jeden weiteren Angehörigen) nicht übersteigen
- Sie Arbeitslosenhilfe, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder laufende Einnahmen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz bzw. Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten oder
- die Kosten des Heimaufenthaltes von einem Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden
Überschreiten Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen nur geringfügig die o. g. Grenze, haben wir die Möglichkeit uns nach erfolgreicher Eingliederung des Zahnersatzes an Ihrem Eigenanteil weiter zu beteiligen. Die Einzelheiten hierzu erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Besonderheit Audi BKK
Ein Preisvergleich von Zahnersatzkosten ist über unseren Arzt-Zahnarzt-Preisvergleich unseres Partners MediKompass möglich.
Inanspruchnahme
Vor Beginn der Behandlung wird Ihnen der behandelnde Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan ausstellen. Bitte legen Sie uns diesen zusammen mit Ihrem Bonusheft vor. Wir bestätigen Ihnen dann im Vorfeld die genaue Zuschusshöhe. Den bewilligten Heil- und Kostenplan geben Sie anschließend Ihrem Zahnarzt zurück.
Die Abrechnung des bewilligten Festzuschusses für eine Regelversorgung erfolgt nach Abschluss der Behandlung durch Ihren Zahnarzt direkt mit der Audi BKK. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie anstelle der vorgesehenen Regelversorgung eine andersartige Versorgung gewählt haben. In diesem Fall rechnet der Zahnarzt direkt mit Ihnen ab und die Audi BKK erstattet Ihnen im Nachgang den Festzuschuss.