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Krankengeld
Ihr Arzt hat Sie krankgeschrieben? Mit der Audi BKK haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite: Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationärer Behandlung im Krankenhaus erhalten Sie von uns Krankengeld. Finanziell sind Sie also bestens abgesichert.
Auf einen Blick
- Zahlung in der Regel ab der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit
- 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoverdienstes, maximal 90 Prozent vom Nettoverdienst
- Beitragsfrei in der Krankenversicherung
Im Detail
Die Audi BKK zahlt im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ab der siebten Woche Krankengeld für folgende Personengruppen:
- für Arbeitnehmer (in der Regel besteht ein Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber)
- Selbstständige, sofern Sie eine Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch gewählt haben
- Empfänger von Arbeitslosengeld I (in der Regel besteht ein Anspruch auf sechs Wochen Fortzahlung der Leistung durch die Agentur für Arbeit)
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II zahlt die Agentur für Arbeit die Leistung im Krankheitsfall fort.
Höhe des Krankengeldes
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des bisherigen beitragspflichtigen Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 Prozent Ihres Nettoentgelts. Sollten Sie in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit von Ihrem Arbeitgeber eine Einmalzahlungen erhalten haben, berücksichtigen wir auch diese Zahlungen bei der Errechnung Ihres Krankengeldes. Einmalzahlungen können zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld sein.
Da auch für Krankengeld Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, bringen wir diese direkt in Abzug und führen sie zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Natürlich nur dann, wenn für Sie Versicherungspflicht in der jeweiligen Versicherung besteht.
Übrigens: Beiträge zur Krankenversicherung fallen für die Zeit des Bezugs von Krankengeld nicht an. In dieser Zeit ist Ihre Krankenversicherung beitragsfrei.
Anspruchsdauer
Anspruch auf Krankengeld besteht für einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit.
Angerechnet werden dabei alle Zeiten in denen Sie wegen derselben oder einer hinzugetretenen Erkrankung arbeitsunfähig sind. Auch Zeiten in denen Ihr Krankengeld ruht (zum Beispiel bei Übergangsgeld während einer Rehabilitationsmaßnahme) werden auf den Zeitraum von 78 Wochen angerechnet.
Ein neuer Anspruch entsteht, wenn ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum begonnen hat und folgende drei Voraussetzungen erfüllt werden:
- Sie sind mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert.
- Wegen dieser Erkrankung waren Sie in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig.
- Sie waren mindestens sechs Monate erwerbstätig oder haben dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden.
Ruhen des Krankengeldes
Ihr Anspruch auf Krankengeld ruht, so lange Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber haben oder das Arbeitsentgelt durch eine der folgenden Leistungen ersetzt wird:
- Verletztengeld
- Mutterschaftsgeld
- Arbeitslosengeld
- Versorgungskrankengeld
- Übergangsgeld
- Kurzarbeitergeld
- Winterausfallgeld
Darüber hinaus ruht der Anspruch auf Krankengeld, wenn der Audi BKK innerhalb einer Woche nach Beginn einer Arbeitsunfähigkeit keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt oder Sie nach dem Ende der Entgeltfortzahlung in den Urlaub fahren ohne sich vorher die Zustimmung der Audi BKK eingeholt zu haben.
Wiedereingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme, mit der arbeitsunfähige Beschäftigte nach länger andauernder schwerer Krankheit schrittweise wieder an die volle Arbeitsleistung herangeführt werden. Im engen Kontakt mit dem Arzt, dem Arbeitgeber und der Audi BKK wird abgestimmt, wann und mit welcher täglichen Arbeitszeit mit der stufenweise Wiedereingliederung begonnen wird. Dabei werden die Erkrankung und die bisherige Arbeitsunfähigkeitsdauer selbstverständlich berücksichtigt.
In der Zeit der Wiedereingliederung besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeld.
Inanspruchnahme
Ihr behandelnder Vertragsarzt stellt Ihnen im Krankheitsfall eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in dreifacher Ausführung aus. Ein Exemplar für den Arbeitgeber, eines für die Audi BKK und eines für Ihre Unterlagen. Das Exemplar für die Audi BKK enthält neben persönlichen Daten und Arbeitsunfähigkeitsdauer auch die Diagnose. Bitte reichen Sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen innerhalb einer Woche bei der Audi BKK ein. Sollten Sie über den auf der Erstbescheinigung vermerkten Zeitraum hinaus arbeitsunfähig sein, lassen Sie sich das Fortbestehen bitte lückenlos von Ihrem behandelnden Arzt mittels einer sogenannten Folgebescheinigung bestätigen. Seit dem 01.01.2016 ist dieser Beleg während Ihrer gesamten Arbeitsunfähigkeit als Nachweis einzureichen.
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