Studierende

Krankenversichert bei der Audi BKK – Starke Studi-Vorteile

Tolle Menschen, unvergessliche Partys, Abenteuer im Ausland: Das Studium ist ein aufregender neuer Lebensabschnitt. Umso wichtiger ist es, dass du beim Thema Gesundheit einen verlässlichen Partner findest, der immer an deiner Seite steht. Die Leistungen der Audi BKK sind perfekt auf deine Bedürfnisse abgestimmt. Erfahre hier alles über unsere Angebote und digitalen Services. Für einen erfolgreichen Start in dein Studium.

Deine Vorteile im Studium

Kostengünstige Krankenversicherung

Bis zum Ende deines 25. Lebensjahres kannst du als Student oder Studentin unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei in der Familienversicherung deiner Eltern bleiben. Wenn du keinen Anspruch (mehr) auf eine Familienversicherung hast, wirst du selbst Mitglied in der kostengünstigen Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten (KVdS) bei der Audi BKK.

Digital punkten: Nutze das digitale Bonusprogramm per App und sichere dir eine Auszahlung.

Du trainierst im Fitnessstudio oder im Sportverein und gehst regelmäßig zur Zahnvorsorge? Dann lass dir deine Gesundheitsaktivitäten von uns belohnen. Mit dem digitalen Bonusprogramm per App belohnen wir viele Gesundheitsaktivitäten mit je 10 Euro. Sichere dir jetzt deine Auszahlung und nimm am Bonusprogramm teil.

Bis zu 60 Euro für professionelle Zahnreinigung mit „GesundheitExtra“

Wenn dir saubere, gesunde, weiß aussehende Zähne wichtig sind, dann solltest du unbedingt von diesem Vorteil profitieren: Gönn dir eine professionelle Zahnreinigung und hol dir danach dein Geld zurück. Denn wir übernehmen einen Teil der Kosten für deine Behandlung.

Mehr zum Thema professionelle Zahnreinigung erfährst du hier

Gratis Online-Kurse für deine Gesundheit

Von der Vorlesung direkt zum Sport-Kurs? Geht easy und ist noch dazu günstig, wenn du unsere gratis Online-Kurse zu verschiedenen Gesundheitsthemen besuchst. Damit unterstützen wir dich bei deinen Plänen und zeigen dir, wie du dein Training flexibel in das Studentenleben einbinden kannst. Tipps für eine gesunde Ernährung und Brain Food inklusive!

Zu den Online-Kursen für deine Gesundheit bitte hier entlang

Audi BKK Service-App

Anträge hochladen und persönliche Daten abändern klingt beim ersten Lesen nach viel Papierkram – aber keine Sorge! Mit der kostenfreien Audi BKK Service-App kannst du diese Dinge und vieles mehr schnell, einfach und sicher erledigen.

Mehr Infos zur Service-App erhältst du hier

Reiseschutzimpfungen – wir übernehmen die Kosten in voller Höhe!

Damit du dein Reiseabenteuer rundum genießen kannst, möchten wir dich absichern: Durch eine vollständige Kostenübernahme aller empfohlenen Impfungen.

Mehr zum Thema Reiseschutzimpfungen findest du hier

Bereit zu studieren? Bereit für einen neuen Lebensabschnitt? Dann wechsle jetzt zur Audi BKK und starte durch – denn Mitglied werden ist super easy:

Online-Formular ausfüllen

Online-Formular ausfüllen und an die Audi BKK senden.

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Den Rest machen wir für dich.

Freu dich zusätzlich

auf ein Willkommensgeschenk!

Weitere starke Leistungen für Studierende

Urlaub im Ausland

Auch im Urlaub können unvorhergesehene Dinge passieren. Wie eine Erkrankung, die eine medizinische Behandlung am Urlaubsort erforderlich macht. Was zu beachten ist, erfährst du hier.

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Gesundheitskurse

Um dir ein wenig Zeit für dich zu schenken, unterstützen wir dich mit zahlreichen Gesundheitskursen.

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Ernährungsberatung

Die Audi BKK unterstützt dich dabei mit speziellen Angeboten zum Thema Ernährung. Denn deine Gesundheit liegt uns am Herzen.

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Ausgezeichnet: Ihre Audi BKK

Rundum gut versichert mit ausgezeichneten Leistungen und einem Top-Beitragssatz.

Alle Audi BKK Leistungen

Die häufigsten Fragen – Das solltest du wissen für den Start in dein Studium

Brauche ich eine eigene gesetzliche Krankenversicherung? Können Studenten und Studentinnen wie ich auch einfach in der Familienversicherung bleiben? Du hast noch tausend Fragen, bevor du anfängst zu studieren? Bei den dringendsten Fragen rund um offene To-dos, Familienversicherung & Co. helfen dir unsere FAQs mit den wichtigsten Informationen weiter. Los geht’s.

Mein Studium beginnt. Wie kann ich mich als Student oder Studentin versichern?

Du fragst dich unter anderem, welche Krankenversicherung zu dir und deinen Bedürfnissen passt? Wenn du studierst, kannst du dich je nach Abhängigkeit von Alter, Familienstand und persönlicher Situation wie folgt bei der Audi BKK versichern: entweder über die Familienversicherung oder über die Krankenversicherung der Studenten (KVdS).

Über die Familienversicherung
Bis zum Ende deines 25. Lebensjahres kannst du als Student oder Studentin beitragsfrei in der Familienversicherung deiner Eltern bleiben. Voraussetzung ist, dass dein Gesamteinkommen monatlich 505,00 Euro (Stand: 2024) nicht übersteigt - für Minijobber liegt die Einkommensgrenze stattdessen bei der jeweils gültigen Minijob-Grenze. Der Anspruch auf Familienversicherung verlängert sich ggf. um die Zeit einer gesetzlichen Dienstpflicht oder auch verschiedener Freiwilligendienste. Sollte dies bei dir der Fall sein, beraten wir dich gerne. Bitte reiche zur Prüfung eine Bescheinigung über die Art und Dauer ein. Bist du bereits verheiratet, ist die kostenfreie Familienversicherung über deinen Ehepartner oder deine Ehepartnerin möglich. In diesem Fall gibt es keine Altersgrenze. Allerdings darf auch dann dein eigenes monatliches Einkommen die genannte Grenze nicht übersteigen.

Alle Informationen zur Familienversicherung findest du hier

Über die Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
Wenn du keinen Anspruch (mehr) auf eine Familienversicherung hast, wirst du selbst Mitglied in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten (KVdS). Voraussetzung ist, dass du an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben bist. Die KVdS endet, wenn du dein Studium abschließt, spätestens aber mit dem Semester, in dem du 30 Jahre alt wirst. In Ausnahmefällen, etwa längere Erkrankungen oder die Geburt und Betreuung eines Kindes, ist eine Krankenversicherung als Student oder Studentin bei der Audi BKK auch über den 30. Geburtstag hinaus möglich. Auch wenn du die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium auf dem zweiten Bildungsweg erworben hast, kannst du dich über den 30. Geburtstag hinaus als Student oder Studentin bei der Audi BKK versichern.

Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenversicherung für Studenten und Studentinnen?

Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung beträgt seit dem 01.01.2023 inkl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrags 91,11 Euro und seit 01.07.2023 zur Pflegeversicherung 27,61 Euro. Der Gesamtbeitrag beträgt somit 118,72 Euro

Der Beitrag zur Krankenversicherung errechnet sich aus dem BAföG-Bedarfssatz (= 812,00 Euro) und aus dem Beitragssatz (inkl. 1,0 % Zusatzbeitragssatz) von 11,22 %.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 Prozent. Wenn du keine Kinder hast und mindestens 23 Jahre alt bist, ist der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,60 Prozent zusätzlich von Dir zu zahlen (32,48 Euro statt 27,61 Euro). Ab dem 1. Juli 2023 vermindert sich der Beitragsanteil bei Eltern mit mehr als einem Kind. Es werden dafür Beitragsabschläge ab dem 2. bis zum 5. Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte eingeführt. Diese Abschläge gelten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des jeweiligen Kindes.

Die Beiträge sind grundsätzlich für das gesamte Semester im Voraus zu entrichten. Wenn du eine monatliche Zahlung bevorzugst, kannst du uns gerne ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, dann werden wir die fälligen Beiträge monatlich von deinem angegebenen Konto abbuchen.

Übrigens: Wenn du BAföG beziehst, kannst du bei deinem zuständigen BAföG-Amt monatliche Zuschüsse zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung beantragen

Ich möchte künftig neben meinem Studium arbeiten. Sind Nebenbeschäftigungen versicherungs- und beitragsfrei?

Nebenbeschäftigungen können versicherungs- und beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sein, wenn die Beschäftigung sich auf maximal 20 Stunden pro Woche beschränkt (Ausnahme Semesterferien: Hier darf die wöchentliche Arbeitszeit diese Grenze überschreiten). Oder es sich dabei um ein Zwischenpraktikum während des Studiums handelt, das die Studien- oder Prüfungsordnung vorschreibt. Auch versicherungs- und beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Beschäftigungen, die von vornherein auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet sind.

Bitte beachte hierbei, dass alle Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden innerhalb eines Jahres addiert werden. Diese dürfen in Summe höchstens 26 Wochen pro Jahr umfassen. Die Höhe des Verdienstes ist dabei nicht von Bedeutung.
Eine kostenfreie Familienversicherung kommt hier allerdings nur in Betracht, wenn dein Gesamteinkommen monatlich 505,00 Euro (Stand: 2024) regelmäßig nicht übersteigt – für Minijobber liegt die Einkommensgrenze stattdessen bei der jeweils gültigen Minijob-Grenze.
Ist deine Beschäftigung nur kurzfristig (maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr) ist das für die Familienversicherung unschädlich.
 

Übrigens: Anders als in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Studenten und Studentinnen grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wenn sie während der Dauer ihres Studiums eine Beschäftigung ausüben. Es sei denn, sie verdienen nicht mehr als 520 Euro monatlich, arbeiten ausschließlich kurzfristig (maximal drei Monate) oder sind nicht mehr als 70 Arbeitstage im Jahr beschäftigt.

Wie bin ich versichert, wenn ich ein duales Studium mache?

Duale Studenten und Studentinnen sind pflichtversichert in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, da sie in der Sozialversicherung den Status eines Auszubildenden oder einer Auszubildenden haben. Voraussetzung ist, dass sie Arbeitsentgelt beziehen oder aber Studienbeihilfe bzw. ein Stipendium erhalten. Studenten und Studentinnen, die keine derartige Vergütung erhalten, werden als Studenten oder Studentin in der KVdS über eine Krankenkasse krankenversichert.

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