Inhaltsnavigation
Sie sind hier:
Studierende
Wer ein Studium beginnt, startet in einen völlig neuen Lebensabschnitt. Und da tauchen meist auch neue Fragen auf: Wie läuft das mit der Krankenversicherung? Was passiert, wenn ich nebenbei jobbe? Und wie viel muss ich monatlich bezahlen? Wir geben Ihnen wichtige Tipps und Infos mit auf den Weg, damit Sie von Anfang an gut versichert sind.
Auf einen Blick
- Kostenlose Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich
- Im Anschluss kostengünstige Krankenversicherung der Studierenden (KVdS)
- Besondere Regelungen für Duale und Auslandsstudiengänge
- Unter bestimmten Voraussetzungen sind Nebenbeschäftigungen während eines Studiums beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
Im Detail
Während eines Studiums können Sie sich in Abhängigkeit von Alter, Familienstand und persönlicher Situation wie folgt bei der Audi BKK versichern:
Kostenlose Familienversicherung
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben Sie als Student Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung über Ihre Eltern. Voraussetzung ist, dass Ihr Gesamteinkommen monatlich 470,00 Euro (2021) nicht übersteigt. Der Anspruch auf Familienversicherung verlängert sich ggf. um die Zeit eines gesetzlichen Wehr- oder Wehrersatzdienstes oder eines Freiwilligendienst. Bitte reichen Sie uns zur Prüfung eine Bescheinigung über die Dauer ein.
Wenn Sie bereits verheiratet sind, ist die kostenfreie Familienversicherung über Ihren Ehepartner möglich. In diesem Fall gibt es keine Altersgrenze. Allerdings darf auch dann Ihr eigenes monatliches Einkommen die genannten Grenzen nicht übersteigen.
Alle Informationen zur Familienversicherung finden Sie hier.
Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
Endet Ihr Anspruch auf Familienversicherung oder haben Sie keinen derartigen Anspruch, werden Sie selbst Mitglied in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten (Pflichtversicherung). Voraussetzung hierfür ist eine Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
Informationen zum Beitrag ab dem Wintersemester 2020/2021
Der allgemeine Beitragssatz für Studenten beträgt weiterhin 10,22 Prozent. Für Studenten gelten 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes (2021 = 14,60%) zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes, der bei der Audi BKK ab 2021 1,1 Prozent beträgt. Der allgemeine durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen beträgt ab 2021 1,3 Prozent.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,05 Prozent*.
Beitragsgrundlage ab dem Wintersemester 2020/2021
Der Beitrag errechnet sich aus dem BAföG-Bedarfssatz (WS2020/2021 = 752,00 Euro).
*Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung beträgt ab dem 01.01.2021 inkl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrags 85,12 Euro und zur Pflegeversicherung 22,94 Euro*.
Der Gesamtbeitrag beträgt somit 108,06 Euro*.
*Wenn Sie keine Kinder haben und mindestens 23 Jahre alt sind, ist der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent zusätzlich zu zahlen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt demnach monatlich 24,82 Euro. Der Gesamtbetrag erhöht sicher hierdurch auf 109,94 Euro.
Beitragszahlung
Die Beiträge sind grundsätzlich für das gesamte Semester im Voraus zu entrichten. Wenn Sie eine monatliche Zahlung bevorzugen, können Sie uns gerne ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, dann werden wir die fälligen Beiträge monatlich von Ihrem angegebenen Konto abbuchen.
Übrigens: Wenn Sie BAföG beziehen, können Sie bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt monatliche Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung beantragen.
Die KVdS endet, wenn Sie Ihr Studium abschließen, spätestens aber mit dem Semester, in dem Sie 30 Jahre alt werden. In Ausnahmefällen, etwa längere Erkrankungen oder die Geburt und Betreuung eines Kindes, ist eine Pflichtversicherung als Student bei der Audi BKK auch über den 30. Geburtstag hinaus möglich. Auch wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben, können Sie sich über den 30. Geburtstag hinaus, als Student bei der Audi BKK versichern.
Besonderheit: Duale Studiengänge
Ein duales Studium ist eine Kombination von einer Ausbildung an einer Fachhochschule und einer betrieblichen Berufsausbildung. Studierende eines derartigen Studiengangs haben in der Sozialversicherung seit Anfang 2012 den Status eines Auszubildenden. Sie sind demnach pflichtversichert in der Kranken- und Pflegeversicherung. Voraussetzung ist, dass sie Arbeitsentgelt beziehen, oder aber Studienbeihilfe bzw. ein Stipendium erhalten. Studierende, die keine derartige Vergütung erhalten, werden als Student krankenversichert.
Besonderheit: Auslandsstudium
Sie studieren an einer ausländischen Hochschule, sind jedoch an einer zugelassenen deutschen Hochschule immatrikuliert? In diesem Fall bleiben Sie bei der Audi BKK wie bisher versichert. Sollten Sie über Ihre Eltern oder Ihren Ehepartner familienversichert sein, bleibt die Versicherung wie gewohnt beitragsfrei. Wenn Sie selbst versichert sind, zahlen Sie Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung während des Auslandsaufenthaltes in gewohnter Weise weiter an die Audi BKK.
Wenn Sie an einer Hochschule im EU-Ausland, in der Schweiz oder in den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) immatrikuliert sind, Ihren Wohnsitz jedoch in Deutschland behalten, bleiben Sie bei der Audi BKK versichert. Alle medizinisch notwendigen Leistungen können Sie mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte unkompliziert in Anspruch nehmen. Für Bosnien-Herzegowina, die Türkei und Tunesien fordern Sie bitte einen sogenannten Anspruchsausweis an.
Sollten Sie in einem Land außerhalb der EU studieren, müssen Sie sich ggf. direkt in Ihrem Studienland versichern. Sollten sie sich nicht sicher sein, wenden Sie sich bitte an Ihr Audi BKK Service-Center.
Jobben während des Studiums
Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung
Viele Studierende arbeiten neben dem Studium, um sich Ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Diese Nebenbeschäftigungen sind unter folgenden Voraussetzungen grundsätzlich versicherungs- und beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung:
• Beschäftigung mit maximal 20 Stunden pro Woche (Ausnahme Semesterferien: hier darf die wöchentliche Arbeitszeit diese Grenze überschreiten)
• Zwischenpraktikum während des Studiums, das die Studien- oder Prüfungsordnung vorschreibt
• Beschäftigung ausschließlich während der Semesterferien
• Beschäftigung, die von vornherein auf maximal drei Monate (90 Kalendertage) oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet ist
Bitte beachten Sie, dass alle Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden innerhalb eines Jahres addiert werden. Diese dürfen in Summe höchstens 26 Wochen umfassen. Die Höhe des Verdienstes ist dabei nicht von Bedeutung. Eine kostenfreie Familienversicherung kommt jedoch nur in Betracht, wenn Ihr Gesamteinkommen monatlich 470,00 Euro (2021) nicht übersteigt.
Rentenversicherung
Anders als in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Studenten grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wenn Sie während der Dauer Ihres Studiums eine Beschäftigung ausüben. Es sei denn, Sie verdienen nicht mehr als 450 Euro monatlich, arbeiten ausschließlich kurzfristig (maximal drei Monate/ 90 Kalendertage) oder sind nicht mehr als 70 Arbeitstage im Jahr beschäftigt.
Versicherungsnachweis: elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die eGK ist Ihre personalisierte Krankenversichertenkarte. Auf der eGK sind die sogenannten Versichertenstammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc.) gespeichert. Auf Basis dieser Daten kann der behandelnde Arzt bzw. Leistungserbringer die erbrachten Leistungen mit der Audi BKK abrechnen.
Alle Informationen zur eGK finden Sie hier.
Hinweise zum neuen Krankenkassenwahlrecht
Mitglied werden
Die Beitrittserklärung können Sie einfach online ausfüllen oder herunterladen. Bitte füllen Sie alle Felder aus und schicken Sie uns die Unterlagen per Post oder E-Mail zu.
- Audi BKK, Postfach 10 01 60, 85001 Ingolstadt
- beitritt@audibkk.de
- Fax 0841 887333
Weitere Information zu den Leistungen der Audi BKK finden Sie hier!