1060 Ergebnisse ergab der Suchbegriff „“
-
Unternehmensinformationen 2023
Der erste Transparenzbericht der Audi BKK ist nun online. Als ein Unternehmensziel für dieses Jahr hatten wir uns vorgenommen, die Transparenz vor unseren Mitgliedern und Interessierten zu verstärken. Dafür wurde der Bericht für das Geschäftsjahr 2021 erstellt. Der erste Transparenzbericht der Audi BKK ist nun online. Als ein Unternehmensziel für dieses Jahr hatten wir uns vorgenommen, die Transparenz vor unseren Mitgliedern und Interessierten zu verstärken. Dafür wurde der Bericht für das...
-
Finanzsituation GKV und Beitragssaetze 2023
Im Jahr 2020 wurde die gesetzliche Obergrenze für Finanzrücklagen bei den Krankenkassen auf das 0,8-fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe reduziert. Vorhandene Vermögensstände oberhalb von 0,8 Monatsausgaben waren seither trotz übersteigender Ausgaben abzubauen, bzw. an den Gesundheitsfonds zur Begrenzung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 1,3 Prozentpunkte abzugeben (über 8 Mrd. Euro). Im Jahr 2020 wurde die gesetzliche Obergrenze für Finanzrücklagen bei den Krankenkassen...
-
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – eAU 2023
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die eAU den „gelben Schein“ ersetzt. Im ersten Schritt übermitteln Ärzte und Kliniken seit 1. Oktober 2021 die Arbeitsunfähigkeit (AU) elektronisch an die Krankenkasse. Ausblick: Ab 1. Januar 2025 werden auch Zeiten des Aufenthaltes in Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation und Vorsorge bereitgestellt. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die eAU den „gelben Schein“ ersetzt. Im ersten Schritt übermitteln Ärzte und Kliniken seit 1. Oktober 2021 die...
-
Versicherung 2023
Minijob Seit dem 1. Oktober 2022 wird die Geringfügigkeitsgrenze durch die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns bestimmt. Aufgrund der 12 Euro je Zeitstunde beträgt die Grenze nun 520 Euro bei 10 Wochenstunden. Überschreitungen der Geringfügigkeitsgrenze in einzelnen Kalendermonaten sind generell unschädlich, solange dadurch die Jahresentgeltgrenze von 6.240 Euro in dem vom Arbeitgeber für die Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts gewählten Jahreszeitraums nicht...
-
Leistungen 2023
Kinderkrankengeld Ist ein Kind krank und muss betreut werden, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Zusätzlich besteht für gesetzlich Versicherte ein Anspruch auf Kinderkrankengeld, welcher jedoch zeitlich befristet ist. Der Anspruch auf unbezahlte Freistellung besteht auch, wenn Arbeitnehmer nicht gesetzlich versichert sind oder keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Voraussetzungen: ärztliches Attest keine andere im Haushalt lebende Person Kind unter 12...
-
Meldeverfahren 2023
Angabe Hauptbetriebsnummer in allen Meldungen ab 2023 Angabe Hauptbetriebsnummer in allen Meldungen ab 2023 Zur elektronischen Anforderung von Arbeitgeberdaten auf Grundlage eingehender Anmeldungen (§ 28b Absatz 3b SGB IV) muss für die Einzugsstelle ersichtlich sein, ob ein neues Arbeitgeberkonto anzulegen oder die in der Anmeldung angegebene Betriebsnummer einem bestehenden Arbeitgeberkonto zuzuordnen ist. Diese Unterscheidung ist nur möglich, sofern in der Anmeldung neben der Angabe der...
-
Abgeltung Arbeitszeitguthaben
Abgeltung Arbeitszeitguthaben Die beitragsrechtliche Behandlung von Zeitguthaben aus sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen, die nicht durch Freistellung von der Arbeitsleistung ausgeglichen, sondern kumuliert in Arbeitsentgelt abgegolten werden, richtet sich nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB IV. Hiernach findet für die beitragsrechtliche Behandlung der aus Arbeitszeitguthaben abgeleiteten laufenden Arbeitsentgelte das Zuflussprinzip Anwendung. Die Beitragsansprüche entstehen demnach erst mit dem...
-
Beschäftigung 2023
Entgeltunterlagen Entgeltunterlagen Ab dem 1. Januar 2023 sind die für die Betriebsprüfung notwendigen Daten an den Rentenversicherungsträger elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Auf Antrag des Arbeitgebers kann für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2026 auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden. Der Antrag ist formlos unter Angabe der Betriebsnummer an den Rentenversicherungsträger zu senden, der für die Betriebsprüfung...
-
Aktuelle Rechtsprechung 2023
Wartefrist nach dem EFZG und Erstattungsanspruch AAG Gemäß § 3 Abs. 3 EFZG besteht gegenüber dem Arbeitgeber ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zur Dauer von 6 Wochen nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung kann eine vom Gesetz abweichende Regelung zu Gunsten der Arbeitnehmer treffen und die Wartefrist verkürzen oder einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab dem ersten Tag der...